Vorsorgen für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Die Corona-Pandemie sorgt nach wie vor für Unsicherheiten – auch in Bezug auf wichtige Vorsorge-Dokumente. Diese sollen im Ernstfall regeln, welche Angehörige und Vertrauenspersonen sich um wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen.
Eine Hand mit Stift zeigt auf ein Dokument, auf dem Patientenverfügung steht.
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Was sollen Ärzte tun, wenn eine Patient*in aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr fähig ist, den eigenen Willen kundzutun? Wie kann eine Patient*in im Vorfeld festlegen, dass es im Ernstfall keine lebenserhaltenden Maßnahmen geben soll? Und wer entscheidet bei plötzlicher Krankheit oder Pflegebedürftigkeit über Betroffene, wenn vorher gar nichts geregelt ist? Die wichtigsten Fragen zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung klärt Rechtsexpertin Arleen Becker in  den ersten beiden Präsenzveranstaltungen des Jahres:

Wann:   02. Juni 2022 – 10 Uhr
             02. Juni 2022 – 14 Uhr

Wo:       Verbraucherzentrale in Zwickau, Hauptstraße 23

Anmeldung: 0375 - 294 279 oder zwickau@vzs.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

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Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

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