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Was sollen Ärzte tun, wenn eine Patient*in aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr fähig ist, den eigenen Willen kundzutun? Wie kann eine Patient*in im Vorfeld festlegen, dass es im Ernstfall keine lebenserhaltenden Maßnahmen geben soll? Und wer entscheidet bei plötzlicher Krankheit oder Pflegebedürftigkeit über Betroffene, wenn vorher gar nichts geregelt ist? Die wichtigsten Fragen zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung klärt Rechtsexpertin Arleen Becker in den ersten beiden Präsenzveranstaltungen des Jahres:
Wann: 02. Juni 2022 – 10 Uhr
02. Juni 2022 – 14 Uhr
Wo: Verbraucherzentrale in Zwickau, Hauptstraße 23
Anmeldung: 0375 - 294 279 oder zwickau@vzs.de