Welche medizinische Behandlung möchte ich erhalten? Wer darf eigentlich das Paket bei der Post abholen? Wer kümmert sich um anstehende Zahlungen? Und wie war doch gleich der Login beim Mobilfunkanbieter? Im Ernstfall sollen Vorsorge-Dokumente regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um solche Fragen und wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
Im Rahmen der „Plauderstunde Vorsorge“ erhalten Verbraucher erste Informationen und einen Überblick zu den Vorsorgemöglichkeiten mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
04. April 2023, 10.00 – 11.30 Uhr
Veranstaltungsort: Beratungszentrum Leipzig, Katharinenstr. 17
04. April 2023, 14.00 – 15.30 Uhr
Veranstaltungsort: Beratungszentrum Leipzig, Katharinenstr. 17
„Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen klare Verhältnisse für Betroffene. Liegen diese wichtigen Dokumente nicht vor, muss unter Umständen zunächst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Das kann Angehörige vor zusätzliche, vermeidbare Aufgaben stellen“, informiert Arleen Becker von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Alle Veranstaltungen sind kostenfrei. Die Plätze sind begrenzt.
Wir empfehlen eine Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen
Beratungs-Tipp: Seit März hilft die Verbraucherzentrale Sachsen bei Problemen mit Pflegeheimen und Heimverträgen. Ihr Pflegeheim hält sich nicht an das, was im Vertrag vereinbart wurde? Es rechnet Leistungen ab und Sie sind sich unsicher, ob es das überhaupt darf? Oder aber Ihr Pflegeheim hebt die Kosten an oder kündigt Sie Hals über Kopf? Die Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale prüfen Ihre vertraglichen Rechte, besprechen Ihre Ansprüche und Möglichkeiten mit Ihnen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Pflegeeinrichtung.
Beratungstermine können ab sofort sachsenweit vereinbart werden. Die Beratung kostet 40 Euro pro Vertrag und ist in ganz Sachsen persönlich, telefonisch oder online per Video-Chat möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.