Die Wahl des richtigen Wassers um Säuglingsnahrung zuzubereiten, ist entscheidend für die Gesundheit und Sicherheit eines Babys. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt die Verwendung von frischem Trinkwasser, vorzugsweise Leitungswasser – in den ersten Lebensmonaten am besten abgekocht. Immer mehr Familien greifen jedoch auf abgepacktes Wasser oder sogenanntes „Babywasser“ aus dem Supermarkt oder der Drogerie zurück. Unsere Expertin erklärt, worauf bei der Verwendung zu achten ist.
Strenge Grenzwerte für kritische Stoffe in Mineral- und Tafelwasser
„Familien, die abgepacktes Wasser kaufen, sollten auf den Hinweis ,geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung‘ achten“, empfiehlt Verena Müller, Verbraucherzentrale Sachsen. Dieser garantiert die Einhaltung strenger Grenzwerte für kritische Stoffe wie Natrium, Nitrat, Nitrit, Sulfat, Fluorid, Mangan, Arsen und Uran gemäß der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung.
Anders sieht es bei Produkten aus, die unter der Bezeichnung „Babywasser“ vertrieben werden. Sie fallen nicht unter spezifische gesetzliche Regelungen und können somit Mineral-, Quell- oder Tafelwasser sowie abgefülltes Trinkwasser sein.
Wichtig zu wissen: „Mineral- und Quellwasser, das als Babywasser verkauft wird, ist nicht erhitzt und damit nicht steril – auch wenn es mit dem Hinweis ,Abkochen nicht erforderlich‘ gekennzeichnet ist“, erklärt Müller. In der Vergangenheit wurden Produkte dieser Art bereits wegen mikrobiologischer Verunreinigungen zurückgerufen.
Auf abgepacktes Wasser nur in Ausnahmefällen zurückgreifen
Das BfR empfiehlt, Babywasser stets abzukochen sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass das Wasser vor dem Abfüllen erhitzt wurde. Zudem rät das Bundesinstitut nur in Ausnahmefällen, etwa bei Störungen der Trinkwasserversorgung oder ungeklärter Wasserqualität (z. B. Trinkwasser aus Bleileitungen) auf abgepacktes, stilles Wasser zurückzugreifen.
Fazit: Folgende Maßnahmen können Eltern anwenden, um Säuglingsnahrung sicher und unbedenklich zuzubereiten:
- Leitungswasser in den ersten Lebensmonaten abkochen
- Beim Kauf von abgepacktem Wasser auf den Hinweis „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ achten
- Babywasser immer abkochen, wenn nicht explizit eine bereits erfolgte Erhitzung angegeben ist
Verbraucher*innen können sich bei Fragen zur Säuglingsnahrung und anderen Themen an die Lebensmittel- und Ernährungsexpertinnen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Die Terminvereinbarung ist online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.