EU beschließt neue „Frückstücksrichtlinie“

Pressemitteilung vom
Weniger Zucker, mehr Transparenz: Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt Änderungen bei Kennzeichnung und Zusammensetzung für Honig & Co.
Nährwerttabelle Lebensmittel Detailansicht
Off

Die EU hat sich auf neue Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Milch geeinigt. Das Europäische Parlament schafft so mehr Transparenz für Lebensmittel, die bei den meisten Verbraucher*innen auf dem Frühstückstisch landen. Die Änderungen der sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ gelten für die Kennzeichnung und Zusammensetzung der Produkte und treten spätestens im Sommer 2026 in Kraft. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt sich seit Jahren für ein transparentes Marktgeschehen sowie eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Lebensmitteln ein und begrüßt die neuen Richtlinien. Alle Neuerungen im Detail:

1. Verpflichtende Ursprungskennzeichnung für Honig

Künftig muss das Herkunftsland auf dem Etikett des Honigs angegeben werden. Zudem muss der Ursprung von Honigmischungen im Hauptsichtfeld des Etiketts zu erkennen und in absteigender Reihenfolge nach prozentualem Anteil ausgewiesen sein. Bislang genügte die Kennzeichnung „Mischung von Honig aus EU-Ländern“. Die neue Spezifizierung erschwert betrügerische Praktiken wie etwa das Strecken mit Zucker. Bei Packungsgrößen unter 30 Gramm können die Ursprungsländer durch einen aus zwei Buchstaben bestehenden Code gemäß der internationalen Norm ISO 3166-1 ersetzt werden.

2. Weniger Zucker in Fruchtsäften

Verbraucher*innen soll es erleichtert werden, Säfte mit mindestens 30 Prozent weniger Zucker zu kaufen. Dafür gibt es drei neue Kennzeichnungen: „Zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Variante eins und zwei beinhalten mindestens 30 Prozent weniger natürlich vorkommenden Zucker. Ein „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“ verspricht neben dem um mindestens 30 Prozent reduzierten Zuckergehalt einen geringeren Wasseranteil um mindestens 50 Prozent.

Außerdem können Hersteller nun die Angabe „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommenden Zucker“ auf ihr Etikett drucken. Diese Information hilft Verbraucher*innen, Fruchtsäfte, die keinen zugesetzten Zucker enthalten, besser zu erkennen.

3. Höherer Fruchtgehalt in Konfitüren

Der Mindestfruchtgehalt in Konfitüren erhöht sich von 350 auf 450 Gramm pro Kilo und in Sonderkonfitüren (z. B. „Konfitüre extra“) von 450 auf 500 Gramm pro Kilo. Diese Anpassung verbessert die Produktqualität und trägt dazu bei, den Zuckergehalt in Konfitüren zu reduzieren. 

4. Neue Behandlungen von Milch

Bestimmte Behandlungen zur Herstellung laktosefreier Trockenmilch werden zugelassen.

Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung finden Sie hier: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.

Aktionen in Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen

Ab der Schulklasse 5 haben wir ein vielfältiges Programm zu den verschiedensten Themen zur Auswahl
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.