High-Protein: Mehr Schein als Sein

Pressemitteilung vom
Eiweißangereicherte Produkte haben längst den Sprung aus dem Sportsegment in den allgemeinen Lebensmittelmarkt gemacht. Werbung mit „High Protein“ oder „proteinreich“ finden Verbraucher*innen mittlerweile auf vielerlei Lebensmitteln. Aber halten diese wirklich, was sie versprechen?
Nüsse, Hülsenfrüchte, Käse, Fisch und Eier liegen auf einem Tisch
Off

Was eiweißangereicherte Lebensmittel versprechen und halten

Das Angebot reicht von Käse, Proteindrinks und Eiweißbroten über Nudeln und Gemüsekonserven bis hin zu Fertiggerichten, Snacks und Süßigkeiten. „Proteinwerbung verleiht auch dem schrägsten Produkt ein gesundes, fitnesstaugliches Image“, meint Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen.

Es ist gesetzlich geregelt, wann mit der Angabe „Proteinquelle“ geworben werden darf, nämlich wenn mindestens 12 Prozent des Energiegehalts eines Lebensmittels aus Protein stammen. „High Protein“ oder „reich an Protein“ sind Lebensmittel dann, wenn mindestens 20 Prozent des Energiegehalts aus Proteinen bestehen. „Ein „Protein-Käse weckt aber die Erwartung, dass er mehr Eiweiß als ein vergleichbarer „normaler“ Käse enthält. Das ist jedoch meist nicht so, da die meisten Käsesorten ohnehin eiweißreich sind“, informiert Brendel. Deshalb verweisen Anbieter oftmals über ein Sternchen auf den Hinweis „von Natur aus“, um die Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu umgehen.

Aber auch bei Süßspeisen wie Eiscreme sind eiweißangereicherte Varianten zu finden. Hier ist zwar tatsächlich mehr Eiweiß und weniger Zucker oder Fett als in herkömmlichen Produkten zu finden, dafür sorgen aber häufig Süßstoffe und Bindemittel für süßen Geschmack und die gewohnte Konsistenz. „Dass das aus ernährungsphysiologischer Sicht besser ist, darf bezweifelt werden. Zumal Speiseeis nur in kleinen Mengen gegessen wird und damit auch in der angereicherten Form keinen großen Beitrag zur Eiweißversorgung liefert“, sagt Brendel.

Proteinangereicherte Produkte sind grundsätzlich nicht nötig, um den Eiweißbedarf zu decken. Das ist mit völlig unspektakulären Lebensmitteln wie Hülsenfrüchten, Eiern, Milchprodukten sowie Fisch und Fleisch möglich. Auch vegan essende Menschen sind bei ausreichender Energiezufuhr mit pflanzlichen Proteinen aus gezielter Kombination von Getreide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln gut versorgt.

Verbraucher*innen können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen, Terminvereinbarung auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder einfach unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage posten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.