Was eiweißangereicherte Lebensmittel versprechen und halten
Das Angebot reicht von Käse, Proteindrinks und Eiweißbroten über Nudeln und Gemüsekonserven bis hin zu Fertiggerichten, Snacks und Süßigkeiten. „Proteinwerbung verleiht auch dem schrägsten Produkt ein gesundes, fitnesstaugliches Image“, meint Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen.
Es ist gesetzlich geregelt, wann mit der Angabe „Proteinquelle“ geworben werden darf, nämlich wenn mindestens 12 Prozent des Energiegehalts eines Lebensmittels aus Protein stammen. „High Protein“ oder „reich an Protein“ sind Lebensmittel dann, wenn mindestens 20 Prozent des Energiegehalts aus Proteinen bestehen. „Ein „Protein-Käse weckt aber die Erwartung, dass er mehr Eiweiß als ein vergleichbarer „normaler“ Käse enthält. Das ist jedoch meist nicht so, da die meisten Käsesorten ohnehin eiweißreich sind“, informiert Brendel. Deshalb verweisen Anbieter oftmals über ein Sternchen auf den Hinweis „von Natur aus“, um die Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu umgehen.
Aber auch bei Süßspeisen wie Eiscreme sind eiweißangereicherte Varianten zu finden. Hier ist zwar tatsächlich mehr Eiweiß und weniger Zucker oder Fett als in herkömmlichen Produkten zu finden, dafür sorgen aber häufig Süßstoffe und Bindemittel für süßen Geschmack und die gewohnte Konsistenz. „Dass das aus ernährungsphysiologischer Sicht besser ist, darf bezweifelt werden. Zumal Speiseeis nur in kleinen Mengen gegessen wird und damit auch in der angereicherten Form keinen großen Beitrag zur Eiweißversorgung liefert“, sagt Brendel.
Proteinangereicherte Produkte sind grundsätzlich nicht nötig, um den Eiweißbedarf zu decken. Das ist mit völlig unspektakulären Lebensmitteln wie Hülsenfrüchten, Eiern, Milchprodukten sowie Fisch und Fleisch möglich. Auch vegan essende Menschen sind bei ausreichender Energiezufuhr mit pflanzlichen Proteinen aus gezielter Kombination von Getreide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln gut versorgt.
Verbraucher*innen können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen, Terminvereinbarung auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder einfach unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage posten.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.