Der Glaube an die Pille

Pressemitteilung vom
Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherschützer vom November/Dezember 2021 konsumiert fast die Hälfte der Erwachsenen in Deutschland Vitamine, Mineralstoffe und andere Nahrungsergänzungsmittel.
Nahrungsergänzungsmittel
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Dabei können Nahrungsergänzungsmittel, die keiner behördlichen Überprüfung vor dem Verkauf unterliegen obwohl es sich um hoch konzentrierte Präparate handelt, nicht nur in Einzelfällen schädlich sein, wie eine Auswertung der vor fünf Jahren freigeschalteten Internetseite Klartext-Nahrungsergänzung.de zeigt.

„250 von Verbraucher*innen zugetragene Produkte haben die Verbraucherzentralen an die Überwachungsbehörden gemeldet, zwanzig juristische Verfahren haben sie selbst eingeleitet“, erläutert Uta Viertel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Mehr als 200 Verbraucherwarnungen vor gesundheitsgefährdenden oder unseriösen Mitteln und Vertriebswegen haben wir auf unserer Internetseite veröffentlicht und 2.600 Verbraucherfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln beantwortet“. Solange seitens der Politik keine strengeren Vorgaben zur Marktregulierung von Nahrungsergänzungsmitteln gemacht werden, müssen die Verbraucher*innen den Markt selbst abschätzen. Bei Zweifeln zu Inhaltsstoffen und Vertriebswegen unterstützen die Verbraucherzentralen. „Selbst Produkte für Kinder sind von dem unzureichend regulierten Markt nicht ausgenommen“, ärgert sich Viertel. In Bärchen-Form angeboten sind einige von ihnen Süßigkeiten zum Verwechseln ähnlich. Wie soll ein Kind begreifen, dass es hiervon nicht unbedenklich viel essen darf?

Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Nötig seien verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe für Nahrungsergänzungsmittel. Zudem brauche es eine Positivliste, die klarstellt, welche Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln genutzt werden dürfen – etwa für Stoffe wie „Botanicals“ (Pflanzen-, Algen-, Pilz- und Flechtenextrakte). Zudem müsse das Vorsorgeprinzip konsequent gelten. So sollten Unternehmen vor Markteintritt nachweisen müssen, dass ihre Produkte unbedenklich sind. Produkte, die dies nicht leisten, dürften gar nicht erst auf den Markt kommen.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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