Verpackungen sind keine Vorratsdosen!

Pressemitteilung vom
Viele Verbraucher*innen verwenden leere Verpackungen von Eis, Margarine oder Fertigsalaten zum Einfrieren, Erhitzen oder Aufbewahren von Lebensmitteln. Doch Vorsicht: Die Verwendung von Einwegverpackungen zur Aufbewahrung und Zubereitung kann gesundheitsschädlich sein.
Mehrere Vorratsdosen mit Lebensmittel liegen auf einem Tisch.

Verbraucherzentrale rät von der Wiederverwendung von Margarinebechern und Co. ab

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Viele Verbraucher*innen verwenden leere Verpackungen von Eis, Margarine oder Fertigsalaten zum Einfrieren, Erhitzen oder Aufbewahren von Lebensmitteln. Die frisch gehackten Gartenkräuter in einem ausgewaschenen Margarinebecher einzufrieren, scheint auch praktisch, einfach und im Sinne der Abfallvermeidung. Doch Vorsicht: Die Verwendung von Einwegverpackungen zur Aufbewahrung und Zubereitung kann gesundheitsschädlich sein.

Verpackungen nicht zweckentfremden

Die meisten Lebensmittel im Supermarkt sind heute verpackt. Die Verpackungen schützen Lebensmittel vor äußeren Einflüssen, vereinfachen den Transport, verlängern seine Haltbarkeit und sind Medium für die notwendige Produktkennzeichnung. „Bei Eiscremedosen, Margarinebechern und Co. handelt es sich jedoch um Einmalverpackungen, die weder zum weiteren Aufbewahren noch zum Einfrieren oder Erhitzen gedacht sind“, erklärt Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen. Werden diese Lebensmittelverpackungen erneut oder anderes verwendet, besteht die Gefahr, dass unerwünschte Stoffe in nicht akzeptablen Mengen aus der Verpackung in das Lebensmittel übergehen. „Ein Beispiel: Eiscremedosen sind für kalte, gefrorene Massen konzipiert und bei dieser Verwendung gesundheitlich unbedenklich. Füllt man jedoch heiße Suppe in diese Dosen, können sich hitzebedingt unerwünschte Stoffe aus dem Verpackungsmaterial lösen“, so Brendel weiter.

Handelsübliche Dosen und Behälter

Der Handel bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Behältnisse für die Aufbewahrung oder Verwendung im Haushalt an. Das so genannte „Glas-Gabel-Symbol“ zeigt an, dass der Behälter für Lebensmittel geeignet ist. „Weniger eindeutig wird es, wenn man die Eignung des Gefäßes für die Mikrowelle oder für das Einfrieren betrachtet. Hersteller müssen mit einem aufgedruckten Piktogramm oder in Schriftform angeben, wofür ein Geschirr geeignet ist. Diese Symbole sind jedoch nicht standardisiert und oft nur auf der Umverpackung des Behälter angegeben, so dass es im Alltag zu Fehlern bei Nutzung kommen kann“, meint Brendel.

Alternativ eigenen sich Glas-, Porzellan- und Edelstahlbehältnisse sehr gut für die Aufbewahrung. In Glas und Porzellan können Lebensmittel zudem eigefroren oder in der Mikrowelle erhitzt werden.

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen, Terminvereinbarung auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen oder einfach unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage posten. Informationen zu Lebensmitteln und Ernährung im Alter finden Interessierte unter: www.verbraucherzentrale.de/genussvoll-aelter-werden.

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