Weniger Schadstoffe im Alltag

Pressemitteilung vom
Ab dem 20. Januar 2025 gilt in der EU das Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien. Nach einer Neubewertung durch die EFSA wurden gesundheitliche Risiken bestätigt. Verbraucher*innen sollten auf Glasverpackungen ausweichen, da Alternativen oft andere, potenziell schädliche Bisphenole enthalten.
Deckel von verschiedenen Konservendosen
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Warum das Bisphenol A-Verbot ein wichtiger Schritt für Verbraucher*innen ist

Seit dem 20. Januar 2025 ist die EU-Verordnung zum Verbot von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien in Kraft. Die Regelung wurde bereits am 31. Dezember 2024 veröffentlicht und markiert einen wichtigen Fortschritt im gesundheitlichen Verbraucherschutz.

„Dieses Verbot ist ein bedeutender Schritt für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, da BPA als gesundheitlich kritischer Stoff in Lebensmittelkontaktmaterialien gilt,“ betont Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Was ist Bisphenol A?

Bisphenol A wird bei der Herstellung von Epoxidharzen und Polycarbonaten eingesetzt. Diese Kunststoffe finden sich unter anderem in der Innenbeschichtung von Konserven- und Getränkedosen sowie in Kunststoffflaschen. Der Hauptaufnahmeweg für BPA ist daher die Ernährung.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete BPA im Jahr 2023 neu und bestätigte gesundheitliche Risiken durch die Aufnahme mit der Nahrung. Tierversuche zeigten schädliche Effekte auf das Immunsystem sowie hormonelle, leber- und nierenschädigende Wirkungen.

Umsetzung des Verbots und Übergangsfristen

Bereits zuvor war Bisphenol A in der EU für Säuglingsflaschen verboten. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten wird es auch in anderen Verpackungen, die mit Lebensmitteln oder Getränken in Berührung kommen, nicht mehr erlaubt sein. In bestimmten Anwendungsbereichen, für die es derzeit noch keine Alternativen gibt – etwa die Innenbeschichtung von Konserven für stark säurehaltige Lebensmittel – gelten jedoch längere Übergangsfristen.

Tipps für Verbraucher*innen

„Bis das Verbot vollständig umgesetzt ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher auf Glaskonserven ausweichen“, empfiehlt Brendel. Zudem gibt es Produkte, die als „Bisphenol A frei“ gekennzeichnet sind. Allerdings sind diese Alternativen nicht immer unbedenklich, da häufig andere Bisphenole als Ersatz verwendet werden, was für Konsument*innen nicht erkennbar ist.

Weitere Informationen und Beratung

Grundsätzlich ist das Verbot von Bisphenol A als großer Fortschritt im Verbraucherschutz zu bewerten. Einen aktuellen Marktcheck zu Geschirr aus Bioplastik finden Interessierte hier.

Für weiterführende Informationen zu Lebensmittelfragen oder eine individuelle Ernährungsberatung stehen die Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen zur Verfügung. Terminvereinbarungen sind online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 2929 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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