Einreise nach England: Neue Regeln – zusätzliche Kosten möglich

Pressemitteilung vom
Wer seit 2. April 2025 nach England reisen möchte, muss sich auf neue Einreisebedingungen einstellen: Für deutsche Staatsbürger*innen – auch Kinder – ist neben einem gültigen Reisepass nun zusätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) erforderlich.
Innenraum eines Flugzeugs.
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Seit dem 2. April 2025 gilt elektronische Einreisegenehmigung (ETA)

Dies betrifft alle Reisenden, die ohne Visum in das Vereinigte Königreich einreisen möchten, etwa zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken oder für ein kurzfristiges Studium.

Herausforderung für Verbraucher – Warnung vor teuren Drittanbietern

Die Verbraucherzentrale Auerbach berichtet, dass sich viele Reisende durch die neuen Regelungen verunsichert fühlen. Besonders problematisch: Einige Reiseveranstalter und Kreuzfahrtanbieter informieren im Vorfeld nicht ausreichend über die neue Pflicht zur ETA. So steht etwa Familie K. aus dem Vogtland kurz vor ihrer Kreuzfahrt mit Stopp in England – und kämpft mit Schwierigkeiten bei der Beantragung der ETA. Der Antrag muss über die offizielle Website GOV.UK gestellt werden, die nur in englischer Sprache verfügbar ist.

Dabei warnt die Verbraucherzentrale eindringlich vor kommerziellen Anbietern: Während der Antrag über die offizielle Seite lediglich zehn bis 16,00 britische Pfund kostet, verlangen Drittanbieter teils bis zu 90,00 Euro pro Person.

Rechtzeitig informieren und beantragen

Die Verbraucherzentrale Auerbach empfiehlt daher allen Reisenden, sich frühzeitig über die Einreisebedingungen zu informieren – sei es beim Reiseveranstalter, der Kreuzfahrtgesellschaft oder direkt auf der offiziellen Website. Denn: Die Bearbeitung der ETA kann bis zu drei Werktage in Anspruch nehmen. Wer ohne gültige Genehmigung anreist, dem kann die Einreise vollständig verweigert werden.

Bei Fragen zum Reiserecht oder zur Antragstellung der ETA hilft die Verbraucherzentrale weiter. Terminvereinbarungen sind online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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