Erstattungsantrag bei der Deutschen Bahn

Pressemitteilung vom
Immer mehr Verbraucher*innen stellen ihre Anträge im Internet, egal ob bei Behörden, zum Erhalt eines Führungszeugnisses oder der Schufa-Auskunft. Auch für die Beantragung von Erstattungen oder Reklamationen setzen Betroffene zunehmend auf digitale und schnellere Lösungen.
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Verbraucherzentrale warnt vor täuschend echten Services die zu Kosten führen

Doch nicht immer ist den Nutzer*innen bewusst, dass sie gar nicht auf dem richtigen Portal sind. Das zeigen Meldungen zum Entschädigungsantrag bei der Deutschen Bahn. Auf der Suche nach dem Online-Formular landen nicht alle direkt bei der DB, sondern auf anderen Seiten, die den Antragsservice kostenpflichtig übernehmen.
„Die Seiten sind ähnlich aufgebaut wie die kostenfreien Internetseiten für die entsprechende Dienstleistung“, sagt Beate Landgraf, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
 
Bei einem aktuellen Angebot, wird die Erledigung des Antrages auf Erstattung nach Zugausfällen durch Streiks bei der Deutschen Bahn beworben. Ein solcher Antrag ist auf diesen nachempfundenen Seiten jedoch kostenpflichtig und es wird schnell ein Drittel des Erstattungsbetrages als Honorar einbehalten.
 
„Die Seiten sind oft intransparent und man erkennt nicht oder zu spät, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt“, so Landgraf. Gerade auf dem kleineren Display eines Smartphones fehlt die Übersicht. Daher empfiehlt die Rechtsexpertin immer die Seiten komplett anzuschauen – vor allem den Namen der Interseite – und sich zudem im Impressum zu vergewissern, dass man auf der Seite des eigentlich gewünschten Anbieters gelandet ist.
 
Wer Fragen zu solchen oder ähnlichen Verträgen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Terminbuchungen sind online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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