Nach Bettwanzen im Ferienhaus

Pressemitteilung vom
Reiserecht: Eigentlich wollte eine Familie aus dem Vogtland einen traumhaften Urlaub verbringen. Doch dann entdeckten sie Bettwanzen, die Schmerzen und Hautreizungen verursachten. Nach
erfolglosen Versuchen, mit dem Vermieter eine Lösung zu finden, erhielt das Paar endlich eine Rückerstattung.
Reiserecht
Off

Reisepaar erhält Rückerstattung mithilfe der Verbraucherzentrale

Ende letzten Jahres trat Familie K. aus dem Vogtland ihre Reise nach Nordeuropa an. Das Ferienhaus, das sie gebucht hatten, entsprach im Prospekt ihren Erwartungen und auch der Preis war zufriedenstellend.

Nach einigen Tagen im Urlaub entdeckte der Ehemann mehrere Einstiche an seinem Körper, die das Ehepaar zunächst auf eine kürzlich unternommene Bootstour zurückführte. In den folgenden Nächten nahmen die Stellen jedoch bei beiden Reisenden zu und schmerzten. Bei einer genaueren Untersuchung des Schlafplatzes fanden sie eine Vielzahl von Bettwanzen, die die Beschwerden verursachten.

Das Paar brach daraufhin den Urlaub ab und reiste vorzeitig nach Hause. Sie setzten sich mit dem Vermieter des Ferienhauses in Verbindung, übersandten Fotos des Schädlingsbefalls und forderten eine teilweise Rückzahlung des bereits vollständig gezahlten Reisepreises. Der Vermieter sicherte eine Erstattung zu, doch nach mehreren Wochen ohne Rückmeldung wendeten sich die Reisenden an die Verbraucherzentrale Auerbach.

Die Verbraucherzentrale forderte im Rahmen einer Rechtsbesorgung eine Rückzahlung des Reisepreises aufgrund der nachweisbaren Mängel. Nach weiteren Wochen des Wartens wurde dem Anliegen schließlich stattgegeben, und das Paar erhielt fast 800 Euro zurück.
Die Reisenden gaben an, dass diese Rückerstattung zwar das Erlebnis nicht ungeschehen machen konnte, jedoch eine gewisse Entschädigung darstellte.

Für Beratungen zu Pauschalreisen oder Ferienhausbuchungen sowie auftretenden Mängeln bietet die Verbraucherzentrale Auerbach Unterstützung. Termine können unter 03744-21 96 41 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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