Lastenräder liegen im Trend. Das zeigen die jährlich veröffentlichten Markdaten des Zweirad-Industrie-Verbandes. So wurden im Jahr 2021 in Deutschland 167.000 Lastenräder verkauft. Das Rekordwachstum von 62 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verdeutlicht das Potenzial von Transporträdern für den städtischen Verkehr. Als Alternative zum Auto könnten Stadtzentren zukünftig von der CO2- und Lärmreduktion profitieren.
Die seit dem 01. März 2021 in Kraft getretene bundesweite Richtlinie für E-Lastenfahrräder und die durch das sächsische Kabinett ergänzte Förderung für Lastenräder und -pedelecs ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, sowie Vereinen, Kommunen und Zweckverbänden eine Bezuschussung von bis zu 1.500 Euro. Während der Freistaat Thüringen schon seit Mitte 2020 den Kauf durch Privatpersonen fördert, fehlen in Sachsen weiterhin verbraucherorientierte Förderprogramme.
„In Zeiten wie diesen, ist es umso wichtiger die Belange der Bürger*innen bei den Förderprogrammen mitzudenken. Die nachhaltige Mobilität und in diesem Zusammenhang die Förderung von Lastenrädern zum privaten Gebrauch, ist somit ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur erfolgreichen Energiewende. Die Einsparung von Öl oder Gas, war nie so wichtig, wie heute. Lastenräder können insbesondere im urbanen Raum eine echte Alternative zur PKW Nutzung darstellen“, erklärt Daniel Köhlerschmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Neben der finanziellen Bezuschussung muss die Infrastruktur für Lastenräder weiter ausgebaut werden. In Sachsen fehlen momentan ausreichend, für Lastenräder konzipierte Stellplätze. Um den Bedingungen der Räder gerecht zu werden, sollten diese speziellen Parkplätze mit bis zu 2,5 Metern Länge und bis zu 80 Zentimetern Breite genug Platz bieten. Die Stadt Leipzig hat deshalb einen Stellplatz dieser Art als Prototyp im Stadtteil Altlindenau installiert. Geplant sind weitere Standorte im ganzen Stadtgebiet.
„Wir freuen uns, dass die Stadt Leipzig das Potential erkannt hat und hoffen auf viele weitere Stellplätze, auch sachsenweit“, so Köhlerschmidt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.