Traumurlaub in Gefahr

Pressemitteilung vom
Die Sommerferien haben begonnen und kurz zuvor hatte die FTI Touristik GmbH Insolvenz angemeldet. Das ist jedoch nicht der einzige insolvente Reiseveranstalter. So hat Ende Mai auch das Unternehmen itravel Luxembourg S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg Insolvenz angemeldet.
Auf einer Europakarte liegen Fotos, eine Lupe und ein kleiner Eifelturm
Off

Was tun, wenn der Reiseveranstalter insolvent ist?

Betroffene Verbraucher*innen fragen sich nun, was das für ihre Reise bedeutet. Zunächst ist es wichtig, zwischen Pauschalreisen und individuell gebuchten Einzelreiseleistungen zu unterscheiden.
 
„Verbraucher*innen die eine Pauschalreise oder ein Reisepaket gebucht haben, sind bei einer Insolvenz grundsätzlich gut abgesichert“, informiert Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Reiseveranstalter müssen sich über einen Reisesicherungsfonds oder zumindest über einen Versicherer absichern. Auch Reiseveranstalter aus einem anderen EU-Land müssen eine Insolvenzabsicherung anbieten. Damit soll sichergestellt werden, dass Reisende bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ihr Geld zurückerhalten, unabhängig davon, ob die Insolvenz vor Antritt der Reise oder währenddessen eintritt. Betroffene sollten in ihren Reiseunterlagen nach dem sogenannten Sicherungsschein nachsehen. Dort ist der jeweilige Reisefond oder Versicherer benannt, an den sich Verbraucher*innen im Fall einer Insolvenz melden können.
 
Einzelne Reiseleistungen wie z.B. eine Hotelübernachtung oder ein Flug sind nicht über den Sicherungsschein abgesichert. Hier bleibt nur die Möglichkeit, die Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Dabei kann es allerdings auch passieren, dass man gänzlich leer ausgeht.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen einer Rechtsberatung gern weiter. Ein Beratungstermin kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder unter
0341 - 696 2929 vereinbart werden.
 
Bei Anfragen, die im Zusammenhang mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stehen, können sie betroffene Verbraucher auch an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland unter www.evz.de/fragen-beschwerden wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.