Geschirr aus Bioplastik: Ist die Verwendung sicher?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen haben bundesweit Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier genommen. Das Ergebnis: Einige Produkte waren nicht zulässig, bei anderen fehlten wichtige Informationen für eine sichere Verwendung.
Foto von einem To-Go-Becher, einem Brotdose und Besteck aus Bioplastik und Holz, von oben fotografiert auf grünem Untergrund.
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Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Doch bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch können Schadstoffe freisetzen, die dann in das Essen übergehen. Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen untersuchten 48 Küchenutensilien aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern. Das Ergebnis: Einige Produkte waren nicht zulässig, bei anderen fehlten wichtige Informationen für eine sichere Verwendung.

Problematische Materialmischungen

Der Marktcheck zeigt, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien verwendet wurden. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden häufig ergänzt mit Rohstoffangaben wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch oft unklar. „Verbraucher*innen sollten wissen, was sie benutzen. Es muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Materialien und Rohstoffe klar benannt werden, anstatt unspezifische Begriffe wie ‚pflanzenbasiert‘ oder ‚Bioplastik‘ zu verwenden”, fordert Verena Müller, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Zu viel Hitze kann Schadstoffe freisetzen

Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. „Materialmischungen aus Bambus und Kunststoff sind dafür bekannt, dass sie schädliche Stoffe auf Lebensmittel übertragen“, sagt Müller. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel wegen fehlender Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel in das Geschirr gegeben werden oder es zu heiß gespült wird. 
Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, so Müller. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch künftig genau hinsehen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen.”

Verwendungshinweise meist nur auf der Verpackung

Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben vollständig. „Eine Kennzeichnung auf der Verpackung reicht allerdings nicht aus. Denn sie landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“, betont Müller. 
Zudem gibt es zu viele unterschiedliche Symbole für ein und dieselbe Aussage. Einige sind schwer zu verstehen oder zu lesen. Die Verbraucherzentrale Sachsen plädiert für mehr Einheitlichkeit, die im besten Fall gesetzlich geregelt wird.

Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Für einige Verbraucher*innen spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Die Mehrzahl der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen wie „biobasiert", „umweltfreundlich", „wiederverwendbar” oder „nachhaltig”. Diese Begriffe sind jedoch rechtlich überwiegend nicht definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können diese Angaben Verbraucher*innen eher verwirren, anstatt Transparenz zu schaffen. „Um übertriebene Aussagen zur Nachhaltigkeit und Irreführungen zu vermeiden, müssen klare Regeln für Nachhaltigkeitswerbung im nationalen Recht verankert werden”, fordert Müller.

Hintergrund

In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet.

Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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