Beratungsbus steuert neue Orte an

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Sachsen kommt 2024 nach Olbernhau, Sohl, Pausa-Mühltroff und Eibenstock
Beraterin vor dem Beratungsbus für das Vogtland
Off

Die mobilen Verbraucherschützerinnen können sich nicht beklagen: Seit dem Start der roten Beratungsbusse im Sommer 2023 konnten viele Verbraucherfragen beantwortet und Probleme gelöst werden. Der Zulauf in den vogtländischen Kommunen war groß. Weil der Tourenplan für den Beratungsbus von Beginn an flexibel erweiterbar sein sollte, profitieren 2024 nun auch die Menschen in Olbernhau, Sohl, Pausa-Mühltroff und Eibenstock von der mobilen Rechts- Energie- und Finanzberatung im Vogtland.

  • Pausa-Mühltroff

Jeder 2. Dienstag: von 10 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr
ehemalige Bäckerei Röber, Ecke Friedensstraße/Paul-Scharf-Str.

  • Eibenstock (ab Februar 2024)

Jeder 4. Donnerstag: von 13 bis 15:30 Uhr
Kirchplatz (Straße neben der Kirche)

  • Sohl (ab März 2024)

Jeder 1. Donnerstag: von 13 bis 15 Uhr
August-Bebel-Str. 24 (Dorfclub Sohl, alte Schule)

  • Olbernhau (ab April 2024)

Jeder 4. Mittwoch: von 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr
Gessingplatz, auf dem Wochenmarkt
 
„Wir freuen uns, dass das wir im Vogtland neue Gemeinden hinzugewinnen konnten. Für Ratsuchende verkürzen sich so die Wege zu unabhängiger Beratung und Hilfe im Verbraucheralttag“, freut sich Sabine Kraus von der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Verbraucher*innen können den Tourenplan am besten online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/beratungsbus einsehen und einen geeigneten Beratungstermin telefonisch unter 0341 – 696 29 29 buchen. Das erspart Wartezeiten, denn die Beratung vor Ort ist sowohl mit als auch ohne Termin möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.