Gesundheitsumfrage am Telefon

Pressemitteilung vom
Im November 2023 erhielt eine Schneebergerin einen ungebetenen Anruf. Als Hintergrund wurde eine Umfrage zum Thema Gesundheit genannt.
Ältere Frau telefoniert mit Smartphone
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Wenn danach eine Rechnung kommt und wie man sich wehrt

Im November 2023 erhielt eine Schneebergerin einen ungebetenen Anruf. Als Hintergrund wurde eine Umfrage zum Thema Gesundheit genannt. Zunächst nichts Unübliches, dachte sich die Verbraucherin beantwortete anschließend einige Fragen zum Thema und zu Krankheiten in der Familie.
Als Dankeschön, für ihre Bereitschaft an der Umfrage teilzunehmen, sollte sie ein kostenloses Probeabonnement der Zeitschrift „die aktuelle“ erhalten.
 
Umso verwunderter war sie, als kurze Zeit später eine Rechnung und die Bestätigung für ein kostenpflichtiges Abonnement von der Firma SwissLeads AG aus der Schweiz mit der Post kam.
Sofort schrieb sie an die im Schreiben genannte SwissLeads AG und die Firma PVZ (Pressevertriebszentrale) in Stockelsdorf eine Kündigung und erklärte, dass sie einem kostenpflichtigen Vertrag nie zugestimmt hätte.
 
Doch obwohl die Verbraucherin sofort reagierte, sollte sie die Zeitschrift bis zum 13.12.2025 bezahlen. Mit dieser Botschaft kam sie schließlich in die Verbraucherzentrale in Aue und bat um Hilfe.
„Uns sind solche Fälle bekannt“, erklärt Simone Woldt von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Verbraucher*innen bekommen oft nur die ausgesprochene Kündigung bestätigt, nicht aber den Widerruf, den sie damit meinten“.
 
Betroffene solcher Fake-Anrufe oder Cold Calls, die sich unsicher sind, wie in solchen Fällen rechtssicher agiert wird, können sich an die Verbraucherzentrale Aue wenden. Denn: „Wurde kein Vertrag geschlossen, müssen Anbieter den Nachweis über den Vertragsschluss erbringen“, so Woldt.
 
Die Vereinbarung eines Beratungstermins ist unter der 0341 - 696 2929 oder online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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