Neu aufgelegt: Enkeltrick wird zu Tochtertrick

Pressemitteilung vom
Überraschende Nachricht per WhatsApp von einer unbekannten Nummer: „Hallo Mama, ich habe ein neues Handy. Bitte speichere die neue Nummer ab!“.
Whatsapp

Whatsapp

Off

Da die Tochter der Verbraucherin schon öfter ihr Handy gewechselt hatte, speicherte sie die neue Nummer auch ab und der Kontakt blieb bestehen. Banale Nachrichten wurden hin und hergeschickt und schließlich kam die Bitte nach einer Überweisung. Angeblich könne sie wegen des neuen Smartphones nicht mehr auf ihre Online-Banking-Daten zugreifen, müsse aber eine wichtige Überweisung tätigen: Insgesamt gehe es um mehr als 1.100 Euro. Stutzig wurde die Dame aus dem Vogtland erst als die angebliche Tochter einen ausländischen Empfängernamen angab. Eine Rückversicherung über die alte Telefonnummer ergab, dass es sich um eine dreiste Abzockmasche handelte.
 
„In Auerbach ist es der erste Fall dieser Art – sachsenweit aber kein Einzelfall“, weiß Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Auerbach. „Weil die Masche aber ganz neu zu sein scheint und die Täter sich recht langsam vortasten bis sie die Geldforderung stellen, lässt sich der eine oder andere vielleicht zu einer ungeprüften Zahlung hinreißen. Das Versprechen auf eine schnelle Rückzahlung ist aber natürlich nur heiße Luft“, fasst Teubner zusammen. Deshalb raten die Verbraucherschützerinnen aus Auerbach: Unter keinen Umständen auf die Geldforderungen der Trickbetrüger eingehen, die nun auch Messenger-Dienste nutzen. Betroffene sollten Strafanzeige erstatten und die Nachrichten auf dem Handy sicherstellen.

Beratungstermine bei den Verbraucherzentralen Aue, Auerbach und Plauen erhalten Betroffene telefonisch unter 0341- 696 29 29 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvergabe.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.