Verbraucherzentrale rettet 1.000 Euro

Pressemitteilung vom
Unsicher wand sich eine Dame aus Falkenstein an die Verbraucherzentrale Auerbach, weil ihr die Überweisung Höhe von 1.070 Euro an Unbekannte Magenschmerzen bereitete.
Buchstabenwürfel schreiben Betrug auf viele Geldscheine
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Der Überweisungsträger war bereits ausgefüllt als sie den Umweg über die Verbraucherzentrale zur Sparkasse Vogtland nahm, um doch noch anbieterunabhängigen Rat einzuholen. „Bei größeren Überweisungen an unbekannte Firmen oder Einzelpersonen, ist guter Rat überhaupt nicht teuer“, ist sich Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Auerbach ganz sicher.

Zum Preis von 15 Euro nehmen sich die Expertinnen die Zeit, alle Unterlagen zu prüfen, mögliche Anrufe aus der Vergangenheit zu bewerten und aus ihrer jahrelangen Erfahrung mit Abzockmaschen und Kostenfallen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Im aktuellen Fall zeigte sich schnell, dass die Vogtländerin Opfer einer Lotto-Abzockmasche am Telefon war. Ihr wurde suggeriert, dass sich im Rahmen eines Lotto-Vertrages Schulden angehäuft hätten. Dabei wäre der Vertrag für drei Monate kostenlos gewesen und hätte sich wegen fehlender Kündigung weiter verlängert.

„Die deutliche Drohung mit Gerichtsvollzieher und anstehender Pfändung reichte aus, um die Dame am Telefon derart zu verunsichern, dass sie nicht mehr sicher war, ob sie einen Lotto-Vertrag abgeschlossen hatte“, erklärt Teubner.

Die Verbraucherzentrale Auerbach weist darauf hin, dass eine Pfändung nur nach Vorliegen eines Vollstreckungstitels erfolgen kann. Bei unerwünschten Anrufen sollte man das Telefonat schnellstmöglich beenden und sich keinesfalls auf Drohungen oder Zahlungsaufforderungen einlassen.

Wer Fragen zu solchen oder ähnlichen Ereignissen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Auerbach wenden. Beratungstermine sind unter 03744 - 219 641 oder www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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