Zahlungsbefehl löst bei Vogtländern Unsicherheit aus
Ein angebliches Inkassobüro aus Berlin verunsichert in der Vorweihnachtszeit zahlreiche Vogtländer*innen. So wird aus Lottoverträgen, die nicht gezahlt worden seien, eine Summe in Höhe von 487,60 Euro gefordert. Unterzeichner dieses Schreiben ist ein Rechtsanwalt Frank Schmidt, der jedoch unter der angegebenen Adresse keinen Kanzleisitz hat. Auf der zweiten Seite des Drohschreibens ist sogar die Rede von einem „Zahlungsbefehl“ und einer „Genehmigung des Gerichtshofes“. In forderndem Ton wird die Pfändung aller Einkünfte angedroht und weitere Kosten in Aussicht gestellt.
Die Verbraucherzentrale in Auerbach kann jedoch Entwarnung geben. „Weder ist dieses Inkassobüro Mitglied beim Bundesverband der Inkassounternehmen noch droht eine Vollstreckung oder ähnliches“ erklärt Heike Teubner Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. Vielmehr ist allein aufgrund der zahlreichen Schreibfehler als auch der Tatsache, dass man den Betrag nach Griechenland überweisen soll davon auszugehen, dass es sich um Betrug handelt. Betroffene sollten einen kühlen Kopf bewahren und keine Zahlungen allein aus Angst leisten.
Auskünfte zu Betrugsmaschen und weitere Beratungen zu Rechts- und Finanzthemen erteilt die Verbraucherzentrale Auerbach. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.