Angebliches Inkasso-Büro macht Druck

Pressemitteilung vom
Ein angebliches Inkassobüro aus Berlin verunsichert in der Vorweihnachtszeit zahlreiche Vogtländer*innen.
Off

Zahlungsbefehl löst bei Vogtländern Unsicherheit aus

Ein angebliches Inkassobüro aus Berlin verunsichert in der Vorweihnachtszeit zahlreiche Vogtländer*innen. So wird aus Lottoverträgen, die nicht gezahlt worden seien, eine Summe in Höhe von 487,60 Euro gefordert. Unterzeichner dieses Schreiben ist ein Rechtsanwalt Frank Schmidt, der jedoch unter der angegebenen Adresse keinen Kanzleisitz hat. Auf der zweiten Seite des Drohschreibens ist sogar die Rede von einem „Zahlungsbefehl“ und einer „Genehmigung des Gerichtshofes“. In forderndem Ton wird die Pfändung aller Einkünfte angedroht und weitere Kosten in Aussicht gestellt.

Die Verbraucherzentrale in Auerbach kann jedoch Entwarnung geben. „Weder ist dieses Inkassobüro Mitglied beim Bundesverband der Inkassounternehmen noch droht eine Vollstreckung oder ähnliches“ erklärt Heike Teubner Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. Vielmehr ist allein aufgrund der zahlreichen Schreibfehler als auch der Tatsache, dass man den Betrag nach Griechenland überweisen soll davon auszugehen, dass es sich um Betrug handelt. Betroffene sollten einen kühlen Kopf bewahren und keine Zahlungen allein aus Angst leisten.

Auskünfte zu Betrugsmaschen und weitere Beratungen zu Rechts- und Finanzthemen erteilt die Verbraucherzentrale Auerbach. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.