Dubiose Anrufe unter falschen Vorwand sind nach wie vor aktuell – und auch wer glaubt, dass untergeschobene Zeitungsabonnements in diesem Zusammenhang ausgedient haben, liegt falsch. „Die Masche floriert im immer neuen Gewand“, weiß Rechtsexpertin Simone Woldt von der Verbraucherzentrale in Aue.
Auch in einem aktuellen Fall staunte eine Frau aus Eibenstock nicht schlecht. Sie sollte plötzlich eine Rechnung für Zeitschriften bezahlen. Dabei hatte sie lediglich an einer Umfrage am Telefon teilgenommen. Für ihre Teilnahme sollte sie sich eine Zeitschrift aus einem breiten Angebot aussuchen. „Das lehnte die Frau erst ab. Aber die nette Dame am Telefon erklärte ihr, dass ihr die Zeitschrift zustehe. Vorsichtshalber versicherte sich die Verbraucherin sogar noch, dass es sich hierbei auch nicht um ein Abonnement handelt und sie auch nicht kündigen muss. Das wurde ihr direkt bestätigt“, erklärt Simone Woldt den Fall. Leider sah die Realität anders aus.
Nach einigen Ausgaben der Zeitschriften, die sie erhielt, bekam sie eine Rechnung der Firma PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG für den weiteren Bezug bis Ausgabe 04/2023. „Wem das passiert, muss das nicht hinnehmen“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale. „Hier fehlt es an einem wirksamen Vertragsabschluss.“ Woldt hat deswegen für die Betroffene Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen und den Vertrag samt Rechnungen für unwirksam erklärt. Der Vertrag wurde rückgängig gemacht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Betroffene, sich von einem solchen oder ähnlichen ungewollten Vertrag zu lösen. Terminbuchungen sind online oder telefonisch möglich.
Online: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung
Telefon: 0341 - 696 2929
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.