Warum nicht jeder Vertrag widerrufen werden kann
„Besonders häufig gibt es Probleme bei Verträgen für Internet und Telefonie“, erklärt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Plauen. „Viele wissen nicht, dass Verträge, die direkt im Geschäft abgeschlossen werden, in der Regel nicht widerrufen werden können. Sie sind für die vereinbarte Laufzeit – unter Umständen bis zu 24 Monate – bindend.“
Mängel sind nicht gleich ein Grund für Widerruf
Wenn die Internetverbindung nicht wie versprochen funktioniert, haben Kund*innen zwar Anspruch auf Nachbesserung – etwa durch den Austausch des Routers, die Überprüfung der Leitung oder den Ersatz einer defekten SIM-Karte. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jedoch erst möglich, wenn der Anbieter trotz Aufforderung nicht nachbessert oder gesetzte Fristen nicht einhält.
Auch bei gekauften Waren besteht nicht immer ein Rückgaberecht. „Wer nachträglich feststellt, dass er den Kühlschrank mit Türanschlag auf der falschen Seite gekauft hat, sollte keinesfalls selbst umbauen – das kann die Gewährleistung gefährden“, warnt Trautloft. Ein Umtausch in solchen Fällen ist reine Kulanz des Händlers.
Das Gleiche gilt für Kleidung und Schuhe, die im Geschäft gekauft wurden: Ein Umtausch- oder Rückgaberecht gibt es nicht automatisch. Viele Händler bieten diesen Service freiwillig an, sind aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet.
Besser vorbeugen als bereuen
Um kostspielige und unnötige Verträge zu vermeiden, rät Trautloft: „Verträge erst in Ruhe lesen, zu Hause über die Notwendigkeit nachdenken und Angebote vergleichen – bevor man unterschreibt.“
Wer unsicher ist, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist oder ein Anspruch auf Nachbesserung besteht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden. Termine gibt es online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 2929.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.