Sommerurlaub in Südspanien: Für zwei Studenten aus dem Vogtland sollte es im August 2024 einige Tage in Richtung Sonne gehen. Noch in Deutschland haben sie für ihren Trip auf einer bekannten Plattform ein Mietwagen nebst Diebstahlversicherung gebucht. Vor Ort wurden sie dann nochmal zur Kasse gebeten – und getäuscht.
Vermeintliche Kaution als Bedingung für Verleih
Bei der Abholung des Fahrzeuges am Flughafen in Alicante legte der Mitarbeiter der Mietwagenfirma den Urlaubern ein spanisches Formular zur Unterschrift vor. Auf Nachfrage der Reisenden erklärte er, dass es sich hierbei lediglich um ein „Deposit“, also eine Kaution, handeln würde und dass sie diese bei Abgabe des Fahrzeuges zurückerhielten. Diese sei allerdings zwingend, sonst könne er den Schlüssel nicht aushändigen.
Versicherung kostet fast dreimal so viel wie die Automiete
Mit Unbehagen unterzeichneten die beiden jungen Männer das Formular – ein Fehler, wie sich später herausstellte. Denn die genutzte Kreditkarte wurde nach einigen Wochen mit mehr als 490 Euro belastet. Eine Rückfrage bei der deutschen Mietwagen-Plattform ergab, dass es sich bei dem unterzeichneten Papier nicht um eine Sicherheitsleistung gehandelt hat, sondern vielmehr um eine weitere Versicherung. Eine Versicherung, die fast dreimal so viel kostete wie die eigentliche Automiete.
Bei finanziellem Schaden: Schlichtungsverfahren möglich
Die Verbraucherzentrale Auerbach rät, grundsätzlich keine Formulare zu unterzeichnen, die man aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht lesen kann. Bei Problemen mit dem Autovermittler vor Ort sollte die deutsche Mietwagenfirma unverzüglich kontaktiert werden.
Hat man, so wie die beiden Studenten, doch einen finanziellen Schaden erlitten, so kann ein Schlichtungsverfahren bei der Europäischen Verbraucherschlichtungsstelle helfen. Im geschilderten Fall warten die Verbraucherschützerinnen noch auf Antwort.
Ratschläge zum Thema erteilt die Verbraucherzentrale Auerbach. Terminvereinbarungen sind online und telefonisch unter 03744-21 96 41 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.