Im Internet stieß ein Vogtländer auf ein günstiges Angebot für eine Photovoltaik-Anlage. Der handwerklich begabte Mann wollte diese selbst auf sein Dach aufbringen und der Preis von knapp 900 Euro erschien ihm dabei günstig.
Bereits im Herbst 2023 leistete er die für die Bestellung notwendige Vorauszahlung und wartete auf die Lieferung der Solarpanele. Doch die PV-Anlage erreichte ihn nie. Auch nach unzähligen Anrufen und Kontaktversuchen per E-Mail ohne Reaktion oder Lieferung, verlangte der Kunde sein Geld zurück. Doch die bereits geleistete Anzahlung wurde ihm nicht zurückerstattet.
Hilfesuchend wandte er sich an die Verbraucherzentrale Sachsen. Innerhalb der Beratung erfuhr der Vogtländer, dass es die Firma zwar noch gibt, das bayerische Gewerbeamt jedoch mitteilte, dass bereits mehrere Beschwerden über die Firma vorliegen. Gemeinsam mit den Rechtsexpert*innen wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt und das Stellen einer Strafanzeige erörtert.
Der Verbraucher freute sich sehr, als nur Tage nach der erfolgten Beratung die vollständige Vorauszahlung wieder auf seinem Konto war.
Das Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, nicht locker zu lassen und dass die Hilfe der Verbraucherzentrale im wahrsten Sinn des Wortes „Geld wert“ ist.
Fragen zu Kaufvertragen im stationären oder auch Internethandel beantwortet gerne die Verbraucherzentrale in Auerbach
Terminvereinbarungen sind unter 03744 -219 641 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.