Fake-Inkasso und das Spiel mit der Angst

Pressemitteilung vom
Aktuell kursieren in Zwickau, Chemnitz und Plauen unseriöse Schreiben von „Milan Delic Rechtsanwälte“. Wir informieren, wie Verbraucher*innen unseriöse Inkasso-Schreiben erkennen.
Tastatur mit dem Schriftzug Inkasso
Off

Aktuell erschreckten mehrere Verbraucher*innen in Zwickau, Chemnitz und Plauen, als sie ein Schreiben von „Milan Delic Rechtsanwälte“ aus dem Briefkasten holten. Sehr aggressiv wird darin deutlich gemacht, dass trotz Mahnung eine Forderung von rund 199 Euro nicht bezahlt wurde. Liest man weiter wird die Drohkulisse sogar noch verschärft: Überweise man die Forderung nicht rechtzeitig, werde sofort das Gericht bemüht und anschließend die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dem ganzen wird mit einem Hinweis samt Logo „Offizieller Partner der Schufa“ ein seriöser Anstrich verpasst. Aber Vorsicht: Beim genauen Blick in das Mahnschreiben wird schnell klar: Dieses vermeintliche Mahnschreiben ist nichts weiter als ein dreister Versuch, Verbraucher*innen über den Tisch zu ziehen.

Auf dem Schreiben fehlen die bei Rechtsanwälten üblichen Kontaktangaben wie Telefon- und Faxnummer sowie die Emailadresse. Ein Blick auf die angegebene Bankverbindung verrät, dass es sich um ein rumänisches Konto handelt. „Auch das ist untypisch für ein Mahnschreiben eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes“, informiert Cornelia Neukirchner, Leiterin des Beratungszentrums in Chemnitz. Außerdem lässt das Schreiben offen, wer überhaupt Gläubiger der Forderung und damit Auftraggeber der Rechtsanwälte ist. Diese Angabe ist jedoch verpflichtend. Schließlich muss dem Schuldner die Prüfung der offenen Forderung ermöglicht werden. Ebenso ist nicht ersichtlich wie sich die Forderung zusammensetzt und aus welchem Rechtsverhältnis diese stammt.

All diese Hinweise deuten für sich allein genommen schon daraufhin, dass die Forderung unseriös und falsch ist. Obendrein stellten die Verbraucherschützer*innen aber auch fest, dass es mehrere völlig identische Schreiben gibt. Der Verbraucherzentrale Sachsen liegen mittlerweile mehrere Schreiben mit der gleichen Summe und demselben Aktenzeichen vor. „Deshalb sollte auf keinen Fall vorschnell gezahlt werden“, appelliert Neukirchner. „Betroffene sollten zunächst ganz genau überlegen, ob es irgendwo offene Forderungen gibt und das Schreiben genau unter die Lupe nehmen“.

Wer unsicher ist, kann sich gern bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine für eine fachkundige und unabhängige Rechtsberatung gibt es online oder unter der Telefonnummer 0341-696 2929.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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