Fitnessstudios: Schluss mit Vertragstricks während Corona-Schließungen

Pressemitteilung vom
In der Pandemie gab es etliche Probleme mit Fitnessstudios. Neben Beitragszahlungen liefen auch Verträge trotz Kündigung weiter. Dabei müssen die Studios fristgerechte Kündigungen akzeptieren.
Mann auf Laufband
Off

140 Euro sollte eine Chemnitzerin inmitten des Lockdowns an ihr Fitnessstudio zahlen – und das, obwohl es aufgrund der Corona-Regelungen geschlossen war. Doch nicht nur die monatliche Beitragszahlung ließ das Studio weiter laufen. Auch die fristgerechte Kündigung des Vertrages akzeptierte das Studio nicht. Stattdessen verlängerte es die Kündigungsfrist um die Zeit der angeordneten Schließung und teilte ihrer Kundin mit, dass ein genaues Enddatum des Vertrags aufgrund kommender Unterbrechungen nicht bestimmt werden könne. "So einfach geht das aber nicht”, weiß Claudia Kleinfeldt von der Verbraucherzentrale in Chemnitz.

Die Rechtsexpertin hat vielen betroffenen Verbraucher*innen zu ihrem Recht verholfen. Denn: “Die Verlängerung des Vertrages seitens des Studios ist nicht wirksam, wenn die Kündigung innerhalb der ursprünglichen Frist eingereicht wurde. Das war hier der Fall, auch wenn sich das Studio nicht leicht überzeugen ließ”, so Kleinfeldt weiter. Es folgte eine langwierige, mehrere Monate dauernde Auseinandersetzung mit dem Betreiber und dessen Anwälten bis die Vertragsverlängerung schließlich rückgängig gemacht und die Kündigung anerkannt wurde. “Wer ebenfalls Ärger mit seinem Fitnessstudio hat, kann sich von uns beraten lassen und uns die Auseinandersetzung übergeben. Wir setzen die Rechte der Kundinnen und Kunden gerne durch”, so die Rechtsexpertin.

Eindeutige Klarheit brachte nicht zuletzt auch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 4. Mai 2022 (AZ: XII ZR 64/21). Hierin stellt der BGH fest, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit nicht um die Zeit der der angeordneten Schließung verlängert werden darf. Zudem müssen Nutzer*innen für diesen Zeitraum auch keine Beiträge entrichten. Wer diese dennoch gezahlt hat, kann dieselben mit Verweis auf das BGH-Urteil zurückfordern.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!