„Herzlichen Glückwunsch, Sie sind ab sofort Premium-Mitglied!“ Als Frau E. aus dem Oberen Vogtland diesen Satz liest, wundert sie sich. Eine ihr unbekannte Firma spricht ihren Dank für die Treue aus und freut sich mit ihr, dass sie die Dienste einer gewissen Lotto-Spielgemeinschaft in Anspruch nimmt. Doch Frau E. hat noch nie gespielt. Für die Mitgliedschaft soll sie trotzdem zahlen.
Widerrufsbelehrung zu klein und unverständlich
In dem Schreiben werden der Vogtländerin exklusive Vorteile zugesichert, wie zum Beispiel geschenkte Lottoscheine. Das sogenannte „VIP-Lotto“ kostet allerdings 96 Euro im Monat. „Eine unseriöse Forderung, die ohne vorherige Prüfung niemals beglichen werden sollte“, rät Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach.
Frau E. suchte Rat bei der Verbraucherschützerin. Das Ergebnis: Beim Absender handelte es sich nicht um eine zugelassene Lottogesellschaft. Hinter der Adresse verbarg sich lediglich ein Postfach und damit keine ladungsfähige Anschrift. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Widerrufsbelehrung platzierte die Firma auf der Rückseite des Schreibens in winzigen und unverständlichen Zeilen, die für Frau E. nicht gut genug erkennbar waren.
Von Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern lassen
„Da auf diesem Weg keine wirksame Widerrufsbelehrung erteilt wurde, endet diese erst nach einem Jahr und 14 Tagen, nicht wie üblich nach zwei Wochen“, so Teubner. „Wir haben den Vertrag und die Einzugsermächtigung für das Konto der Verbraucherin widerrufen.“ Die bereits abgebuchten 96 Euro konnten so ebenfalls gerettet werden.
Sowohl bei telefonischen als auch postalischen Lotto-Angeboten rät die Verbraucherzentrale zur Vorsicht. Zudem appelliert sie daran, sich von Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern zu lassen und einen kühlen Kopf zu bewahren.
Bei Unsicherheiten, wie im Fall von Frau E., unterstützt die Verbraucherzentrale gern. Die Buchung von Beratungsterminen ist telefonisch unter 03744-21 96 41 oder online möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.