Zalando Payments GmbH verlangt horrende Mahngebühren
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht deswegen mit einer Sammelklage dagegen vor. Betroffene können sich der Klage kostenfrei und mit wenigen Klicks anschließen.
„Wenn ein Anbieter Mahnungen verschickt und Mahnkosten geltend macht, muss er sich dabei an Regeln halten“, so Claudia Neumerkel, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind grundsätzlich nur die Material- und Portokosten für ein Mahnschreiben ersatzfähig. Bei elektronischen Mahnungen per E-Mail oder SMS gibt es so gut wie keine ersatzfähigen Kosten. Das Online-Unternehmen Zalando, das die Mahnungen zuerst via E-Mail verschickt, sind die Kosten mit 5,30 Euro demnach zu hoch.
„Unsere Bemühungen sollen niemanden von einer Zahlungspflicht befreien. Im Gegenteil möchten wir alle Verbraucher*innen ermuntern, Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Das spart Zeit, Nerven und Geld für beide Parteien“, so Claudia Neumerkel weiter. „Dennoch müssen sich Unternehmen an geltendes Recht halten. Mit einer Sammelklage wollen wir nicht nur der Praxis des Online-Unternehmens zukünftig einen Riegel vorschieben, sondern die unzulässigen Entgelte auch an Betroffene zurückzahlen lassen.“
- Sich der Klage anzuschließen geht unkompliziert über ein Online-Formular auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.
- Man muss lediglich nachweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden.
Im zweiten Schritt, nach Klageerhebung, können sich alle Interessierten kostenfrei und ohne Risiko beteiligen.
Upadate vom 19.08.2024:
„Aufgrund der geringen Anmeldezahlen wird die Verbraucherzentrale Sachsen keine Sammelklage gegen Zalando durchführen. Eine Anmeldung zu einer Klage ist daher nicht möglich“.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.