Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi

Pressemitteilung vom
Irreführende Werbung für Balkon-PV-Anlage im Aldi Onlineshop
Justitia Gericht Urteil Recht

Solarstrom von Terrasse und Balkon ist in aller Munde und wird daher nicht nur von spezialisierten Firmen angeboten, sondern auch von Einzelhändlern und Discountern, wie Aldi und Co. Um das Produkt an die Kund*innen zu bringen, warb Aldi E-Commerce, die Betreiberin des Aldi Onlineshops, aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführend für eine dieser Anlagen. „Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht“, erklärt Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Daher haben die Verbraucherschützer*innen nach erfolgter Abmahnung Klage auf Unterlassung dieser unzulässigen Werbung erhoben.

Off

Konkret wurde online angegeben, dass es sich um ein „600 W `Plug & Play´ Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp“ mit einer „…Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“ handelt. Tatsächlich ist das aber lediglich die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters. Mit den beiden Solarmodulen wird nur eine maximale Leistung von 350 Wp (Watt peak) erreicht. Damit hat Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkon-Kraftwerk nicht erreichen kann und Verbraucher*innen durch unwahre Tatsachenbehauptungen in die Irre geführt.
 
Die Aldi E-Commerce beruft sich darauf, dass die Werbung die angesprochenen Verkehrskreise nachvollziehen können, dass die Angaben zur Ausgangsspitzenleistung sich lediglich auf den Wechselrichter beziehen. „Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt aber die Auffassung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen sind“, so Michael Hummel.
 
Hintergrund
Insbesondere für Mieter*innen stellen Balkonsolargeräte eine einfach zu installierende und kostengünstige Möglichkeit dar, von fossilen Energieträgern unabhängiger zu werden. Denn mit den so genannten Stecker-Solar-Geräten kann ein Teil des eigenen Strombedarfs einfach selbst gewonnen werden. Seit Juni 2023 fördert der Freistaat Sachsen zudem die Anschaffung solcher Anlagen mit einem Festbetragszuschuss von 300 Euro. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf etwa 500 bis 1.000 Euro, wobei das kleine Kraftwerk etwa die Stromkosten für den Betrieb von Kühlschrank und Waschmaschine übernimmt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.