Lexika-Investment: Wertanlage ohne Wert

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen warnen seit längerem vor übereilten Bücherkäufen an der Haustür oder am Telefon. Schon bei leichtem Interesse sitzt der Vertreter am Tisch und bewirbt Bücher als werthaltige Kapitalanlage mit hohem Steigerungspotential.
Haustür Vertreter
Off

Erfolg der Verbraucherzentrale Sachsen bei Abzocke durch überteuerten Bücherkauf

Ob Faksimiles oder Lexika – schnell sind in Verträgen fünfstellige Beträge gebunden, häufig auch noch über Kredite finanziert. „Das Geschäftsmodell bringt einzig den Abzockern einen Gewinn“ sagt Beate Landgraf, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale in Leipzig.
 
Bei den Betroffenen handelt es sich überwiegend um ältere Menschen, die früher Kund*innen des Nachschlagewerks „Bertelsmann Lexikothek“ gewesen sind. Bei der Masche wird der Kundschaft suggeriert, dass die ganze Sammlung nach Komplettierung gewinnbringend verkauft werden könne. Auch wird betont, dass nicht jedes einzelne Buch für sich allein einen hohen Wert habe, sondern nur die komplette Sammlung. Und so werden nach und nach immer mehr Bücher angeboten, um die in Aussicht gestellte Wertsteigerung zu erzielen.
 
Leider sind die Versprechungen nur leere Worte, um den Verkauf der Bücher zu erreichen und die Verkäufer sind nach der Zahlung nicht mehr für die Verbraucher*innen erreichbar und das Geld ist weg.
 
Eine Betroffene meldete sich in der Verbraucherzentrale Leipzig um prüfen zu lassen, ob sie aus diesem für sie viel zu teuren und fremdfinanzierten Vertrag noch aussteigen kann. „Wir prüfen in einem solchen Fall immer, ob noch ein Widerrufsrecht besteht, die Verbraucher*innen über den Wert und den Nutzen des Buches getäuscht wurden und noch ein Gewährleistungsrecht besteht“, erklärt Rechtsexpertin Landgraf. „Hat man gleichzeitig ein Darlehen aufgenommen, so ist auch dieses widerrufbar.“
 
In diesem Fall verlief die Prüfung erfolgreich: Das Vertriebsunternehmen hat nach einigem Hin und Her den Vertrag rückabgewickelt und die Betroffene erhielt den gesamten echten „Wert“ – immerhin mehrere tausend Euro – schließlich zurück. „Wir freuen uns sehr, dass die Verbraucherin ihr Geld zurückbekommen hat, auch wenn wir wissen, dass trotz vielfältiger Warnungen die Abzock-Masche weiter Ihren Lauf nehmen wird“, erklärt Beate Landgraf weiter.

Wer Fragen zu solchen oder ähnlichen Verträgen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

JB2024_Schnell reich mit Krypto?

Neue Kryptowährungen wecken Neugier und locken mit hohen Gewinnversprechen. Doch wo Chancen auf rasante Kursanstiege bestehen, lauern oft unkalkulierbare Risiken. Die Verbraucherzentrale in Plauen hat den Hype um Bitcoin, Ethereum & Co. genau beobachtet und viele Verbraucher*innen für typische Lockangebote sensibilisiert.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.