Nachdem die fragwürdig zustande gekommenen Verträge der 1N Telecom GmbH bereits Mitte des Jahres für Aufregung sorgten, verfolgt das Unternehmen nun eine neue Strategie, um Kund*innen zu verprellen.
1N drängt zu erneuter Bestätigung des Anbieterwechsels
Seit einigen Wochen erhalten Verbraucher*innen vermehrt Post von der 1N Telecom GmbH. In einem Schreiben behauptet das Unternehmen, dass der bisherige Anbieter den Vertragswechsel zu 1N noch nicht bestätigt habe und dies nun mit Hilfe eines Formulars nachzuholen sei. Diesen Auftrag hat es im Falle der Betroffenen allerdings nie gegeben.
In einem anderen Schreiben geht der Anbieter sogar noch weiter und fordert Schadensersatz. Der Grund: Durch die fehlende Bestätigung des alten Anbieters könne 1N den Vertrag nicht wie vereinbart ausführen und sehe sich gezwungen, eine vorzeitige Kündigung auszusprechen – verbunden mit Kosten in Höhe von 419,88 Euro Schadensersatz.
Kund*innen sollten Datenlöschung einfordern
„Betroffene können sich durch Widerspruch gegen diese Forderung wehren. Die Nachweisplicht, dass ein Vertag zustande gekommen ist, liegt beim Anbieter“, sagt Jasmin Trautloft, Beratungsstellenleiterin in Plauen. Das mitgesendete Formular zum Anbieterwechsel sollte keinesfalls ausgefüllt werden, wenn man bei seinem bisherigen Telefonanbieter bleiben möchte.
„Fraglich ist auch, woher das Unternehmen die Adressen der Verbraucher*innen hat“, so Trautloft. Die Betroffenen sind Kund*innen verschiedenster Telekommunikationsunternehmen, eine Gemeinsamkeit konnte bisher nicht entdeckt werden. „Daher sollte im Widerspruchsschreiben auf jeden Fall die Löschung der eigenen Daten verlangt und eine Bestätigung eingefordert werden.“
Die Verbraucherzentrale in Plauen unterstützt gerne bei diesen oder ähnlichen Problemen. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.