Verbraucherzentrale Sachsen kritisiert geplante Ausweitung der Werbestrategie
Amazon setzt seine nutzerunfreundliche Werbestrategie weiter fort. Der Online-Händler plant auf seinem Streaming-Dienst Prime Video, ab 2025 deutlich mehr Werbeblöcke zu platzieren. Für Verbraucher*innen bedeutet dies eine erneute Verschlechterung ihrer zuvor vertraglich vereinbarten Leistung. Die Verbraucherzentrale Sachsen kritisiert den Schritt scharf.
„Falls Amazon diese Änderung erneut ohne Zustimmung der Abonnenten umsetzt, erweitern wir unsere bereits laufende Sammelklage“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Eine so starke Änderung der Nutzungsbedingungen ist nach unserer Rechtsauffassung nur bei neu abzuschließenden Abos möglich.“
Was bisher geschah
Schon im Februar 2024 sorgte die vermehrte Werbung des Streaming-Dienstes für Frust. Amazon kündigte diesen Schritt zwar im Vorfeld durch eine E-Mail an, setze das Vorhaben jedoch ohne Einwilligung um. Die einzige Möglichkeit des Widerspruchs bestand im Abschluss eines Zusatz-Abos in Höhe von 2,99 Euro, um das ursprüngliche Angebot weiter nutzen zu können. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Maßnahme für eine klare Täuschung der Nutzer*innen, die für einen Service zahlen, der ihnen nicht in vollem Umfang geboten wird.
Deshalb haben die Verbraucherschützer*innen eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, der sich bereits rund 61.000 Verbraucher*innen angeschlossen haben. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kund*innen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzer*innen ein Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben oder nicht.
Die Verbraucherzentrale rät allen Prime-Kund*innen sich der Klage anzuschließen und damit ein klares Zeichen zu setzen. „Amazon kalkuliert mit der Treue und Gewohnheit seiner Kund*innen und hofft darauf, dass diese jede konzerninterne Entscheidung akzeptieren. Aber das müssen und sollten sie nicht.“, so Hummel.
Die Anmeldung zur Klage ist kostenfrei und erfolgt über ein Formular auf der Seite des Bundesamts für Justiz (BfJ). Antworten auf häufige Fragen und eine Ausfüllhilfe stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online zur Verfügung.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.