PlayStation 5: Urteil zum Umgang mit Lieferengpass

Pressemitteilung vom
Als auf Saturn.de im Weihnachtsgeschäft 2020 die begehrte PlayStation 5 angeboten wurde, war der Andrang groß. Die Plattform, betrieben von der MMS E-Commerce GmbH, konnte die Nachfrage nicht befriedigen.
Off

Oberlandesgericht München untersagt Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei saturn.de

Sie hatte aber von kaufwilligen Gamern in vielen Fällen schon den vollen Preis eingezogen. Diese warteten nun unzufrieden auf eine Rückerstattung des Geldes und beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Die Verbraucherschützer*innen mahnten das Unternehmen wegen dieser Praxis ab. Konkret monierten sie, dass sich das Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehielt, die Bestellung nicht anzunehmen, wenn die Ware nicht verfügbar war. Diese Klausel ist auch aktuell noch auf der Plattform zu finden. Gleichzeitig wurde aber die Zahlung bereits abgewickelt. Darüber hinaus ging es um Regelungen zur Transparenz der weiteren Vertragsdurchführung.
 
Da das Unternehmen vorgerichtlich nicht einlenkte, klagte die Verbraucherzentrale Sachsen. Durch die Urteile des Landgerichts (Az.33 O 4638/21 vom 15.Februar 2022) und Oberlandesgerichts München (Az.: 6 U 1448/22 vom 01. Juni 2023) wurde die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen überwiegend bestätigt.
 
„Verbraucher haben nun in diesen und ähnlichen Situationen mehr Rechtssicherheit“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Gericht hat unter anderem entschieden, dass Konsumenten innerhalb von fünf Bürostunden eine elektronische Zugangsbestätigung ihrer Bestellung zugehen muss. Auch das wurde versäumt.“
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann von beiden Parteien Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Eigentumswohnung
Angebote checken, Immobilien besichtigen, Finanzierung klären und Kaufvertrag unterschreiben – so stellen sich viele…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.