Aktuell bekommen Verbraucher*innen aus dem Vogtland und dem Erzgebirge besonders dreiste Schreiben von einem angeblichen Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt aus Frankfurt am Main. Dieser fordert mit einem Mahnbescheid 1.240,60 Euro aus einem Vertrag mit der Firma Euro-Lotto 49 GmbH.
Auf Antrag dieses Staatsanwaltes soll im Hause der Betroffenen eine Durchsuchung stattfinden. „Dass die Angeschriebenen beim Lesen der Forderungen erschrecken, ist wenig verwunderlich. Schließlich wird in dem zweiseitigen Schreiben, das mit einem amtlich aussehenden Wappen versehen ist, mit der Pfändung von Renten und Einkommen gedroht“, zeigt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach Verständnis.
Die Verbraucherzentrale Auerbach gibt nach Prüfung der Schreiben Entwarnung. „Keinesfalls handelt es sich ein amtliches Schreiben eines Gerichtes. Allein der rechtschreibfehler-behaftete Text weist auf eine betrügerische Absicht hin“, erklärt Heike Teubner und ergänzt: „Zudem ist den Angeschriebenen kein Vertrag mit einer Lottofirma bekannt.“
Eine weitere Auffälligkeit besteht darin, dass der vermeintliche Staatsanwalt der Vertreter der Lottogesellschaft sein soll und nicht der Realität entspricht. Schlussendlich könnte ein Gerichtsvollzieher für eine Pfändung nur eingeschaltet werden, wenn ein wirksamer Vollstreckungstitel vorliegt. „Betroffene sollten sich keine Angst einjagen lassen und können das Schreiben getrost in die blaue Tonne werfen“, rät Teubner.
Wer Fragen zu solchen oder ähnlichen Vorgängen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Auerbach wenden. Beratungstermine erhält man unter 03744 - 219 641.