Primaholding-Gruppe: Geld zurück nach überhöhten Stromrechnungen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erwirkt außergerichtliche Einigung: Betroffene haben nun die Möglichkeit, bei den Energieanbietern Rückzahlungen zu fordern sowie vorzeitig aus ungewollten Verträgen auszusteigen. Sie sollten allerdings zügig aktiv werden.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage
Off

Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit für viel Ärger. Sie erhöhten eigenmächtig Preise für Strom und Gas, weigerten sich fristgerecht eingereichte Widerrufe und Kündigungen anzuerkennen oder verlängerten unrechtmäßig Vertragslaufzeiten. Diese Praktiken sind aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig, weshalb der Bundesverband Musterfeststellungsklagen einreichte. Diese sind kürzlich mit einem Vergleich beendet worden – eine gute Nachricht für alle Kund*innen.

Ansprüche müssen bis zum Jahresende geltend gemacht werden

Betroffene haben nun die Möglichkeit, Rückzahlungen zu fordern sowie vorzeitig aus ungewollten Verträgen auszusteigen. Dafür sollten sie allerdings so schnell wie möglich aktiv werden. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Ansprüche gegenüber den Energieanbietern angemeldet werden.

Ein Fall aus Leipzig zeigt, dass sich das lohnen kann. „Eine Kundin von primastrom sollte für Ihren Stromvertrag laut Schlussrechnung noch 3.250 Euro zahlen“, erzählt Karin Gründel, Rechtsberaterin in der Beratungsstelle Leipzig. „Wir haben dabei unterstützt, sich auf einen Vergleich zu berufen. Primastrom hat daraufhin eine Gutschrift von 1.118 Euro veranlasst. Wir freuen uns darüber und hoffen, dass noch mehr Verbraucher*innen nachträglich zu einer interessengerechten Lösung kommen können.“

Ein Vergleichs-Check unter www.verbraucherzentrale.de/verfahren/primaholding hilft bei der Orientierung und zeigt, wer profitieren kann.
 

Bei Fragen zu solchen oder ähnlichen Verträgen unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen gern.Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341 6962929 möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.

Aktionen in Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen

Ab der Schulklasse 5 haben wir ein vielfältiges Programm zu den verschiedensten Themen zur Auswahl
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.