Starkes Signal an den Online-Riesen / Verbraucherschützer*innen bereits erfolgreich
Amazon hatte im Februar 2024 die Werbequote für seinen Streaming-Dienst „Prime Video“ erhöht und ohne Einwilligung seiner Kund*innen umgesetzt. Seit dem 23. Mai 2024 können sich Amazon Prime-Kund*innen für die Verbandsklage anmelden. Bei etwa 17 Millionen potenziell Betroffenen geht es um ein Gesamtvolumen von dreistelligen Millionenbeträgen jährlich.
Die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Auffassung, dass solche Änderungsvorhaben nur mit aktiver Zustimmung möglich sind. Amazon kündigte die hohe Werbequote zwar durch eine E-Mail an, setze sie aber
ohne Einwilligung um. Die einzige Möglichkeit des Widerspruchs bestand im Abschluss eines Zusatz-Abos in Höhe von 2,99 Euro, um das ursprüngliche Angebot weiter nutzen zu können.
„Man kalkuliert offenbar damit, dass Kunden so sehr an dem Angebot hängen, dass diese widerstandlos jede Preisanpassung mittragen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Umso mehr freuen wir uns, sagen zu können, dass es nicht so ist. So viele Verbraucher und Verbraucherinnen schenken uns das Vertrauen, Ihre Interessen durchzusetzen und Amazon einen Denkzettel zu verpassen.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kund*innen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzer*innen das Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben oder nicht. Für ein Jahr läge die Entschädigung bei 35,88 Euro.
Ein zusätzliches Schlaglicht: Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erfolgreich gegen eine Preiserhöhung von Amazon Prime geklagt – hier ging es um eine Steigerung der Kosten für das Jahresabo von 69 Euro auf plötzlich 89,90 Euro. Das Landgericht Düsseldorf erklärte die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel für unzulässig.
Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenfrei und erfolgt über ein Internet-Formular auf der Seite des Bundesamts für Justiz (BfJ). Antworten auf häufige Fragen und eine Ausfüllhilfe stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online zur Verfügung.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.