Schadensersatz und Inkassopost: Wie die 1N Telecom GmbH Verbraucher verunsichert

Pressemitteilung vom
Die 1N Telecom GmbH spielt auf Verwechslungsgefahr mit der Telekom Deutschland und scheint damit Erfolg zu haben: Die Firma schickte Werbeschreiben mit einem DSL-Tarif an Telekom-Kunden.
Widerruf und Kontaktaufnahme sind nicht möglich
Off

Verbraucherzentrale Sachsen rät: Vertrag prüfen und jetzt noch widerrufen!

Die Firma schickte Werbeschreiben mit einem DSL-Tarif an Telekom-Kunden. Man müsse nur im beigelegten Formular unterschreiben und dieses innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Viele Telekom-Kunden sind davon ausgegangen, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif innerhalb der Telekom zu wechseln. Stattdessen gibt es Schadensersatzforderungen und jetzt auch Inkassopost über die Riverty Service GmbH.
 
In den meisten Fällen ist die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen. Diese startet sobald das Angebotsschreiben unterschrieben zurückgeschickt wurde.  Dennoch gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag noch zu widerrufen: „Dem Ausgangsschreiben von 1N Telecom, das die Verbraucher per Post erhielten, liegt eine Vertragszusammenfassung bei. Auf deren Rückseite gibt es eine Widerrufsbelehrung mit dem Musterwiderrufsformular, wodurch die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen und Informationspflichten entspricht. Betroffene haben damit nach unserer Rechtsauffassung eine Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen“, erklärt Rechtsberaterin Beate Landgraf von der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Betroffene sollten umgehend ihre Schreiben und Verträge mit der 1N Telecom GmbH prüfen. Möglicherweise ist ein verspäteter Widerruf möglich, um aus dem Vertrag raus zu kommen. Außerdem besteht dann die Möglichkeit, auch das Inkassounternehmen über den Widerruf zu informieren und auf die falsche Belehrung hinzuweisen. Ist bereits ein Widerruf erfolgt, dann sollte die Forderung gegenüber dem Inkassounternehmen mit Verweis auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung und den bereits erfolgten Widerruf zurückgewiesen werden.
 
Die Rechtsberater der Verbraucherzentrale Sachsen helfen allen Betroffenen gern. Termine können jederzeit online oder telefonisch unter 0341 696 29 29 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.