Dabei wird nicht selten mit Sonderrabatten von 25 Prozent oder mehr gelockt, um Verbraucher*innen zur Buchung zu bewegen. Doch die Ernüchterung ist groß, wenn die Arbeiten erst begonnen werden: Meist wird dann eine bis zu fünfstellige Anzahlung fällig, obendrein falsch quittiert und die vermeintliche Firma verschwindet danach spurlos.
Verbraucher*innen sollten bei solchen Handwerkerleistungen deshalb genau hinschauen, die Flyer und Anbieter genau prüfen. „Zunächst einmal sollte man sich von einer schönen und bunten Aufmachung eines Prospektes oder Flyers nicht täuschen lassen“, rät Christiana Hübner-Lauf, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
„Auch eine reißerische Aufmachung mit Angeboten wie ‚25% Rabatt auf alle Leistungen‘ in einem kleinen Zeitfenster sollte stets hinterfragt werden. Gleiches gilt für „Vorher-Nachher-Bilder“, die nicht unbedingt Arbeiten des werbenden Unternehmens darstellen müssen“, so Hübner-Lauf.
Spätestens die Auftragsbestätigung sagt einiges über die Seriosität eines Unternehmens aus. Bei einem seriösen Anbieter sollten enthalten sein: Sämtliche Kontaktdaten beider Parteien, Mengenangaben, Bezeichnungen sowie der Umfang der Dienst- oder der Werkleistung. Natürlich auch der vereinbarte Preis mit der korrekten Mehrwertsteuer sowie weiteren Konditionen wie z.B. Lieferkosten, Zahlungsbedingungen oder Fälligkeit. Zudem ein Leistungsdatum, Eigentumsvorbehalt und Gerichtsstand.
„Ist das Unternehmen ortsansässig, könnte man die angegebene Adresse aufsuchen. Weist ein Firmenschild auf das Unternehmen hin? Gibt es einen von außen gut zugänglichem und beschriftetem Briefkasten? Macht das Gebäude auf den ersten Blick einen guten Eindruck? Hat man hier kein gutes Gefühl, sollte man von einer Beauftragung des entsprechenden Unternehmens dringend absehen“, rät die Rechtsexpertin.
Terminbuchungen sind online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.