Angebliche Vorladung vor Gericht verbreitet sich per SMS
Die Angst vor einer Gefängnisstrafe und Sorge ums Ersparte trieb unlängst eine Verbraucherin aus Falkenstein zu den Expertinnen der Verbraucherzentrale in Auerbach. Sie erhielt auf ihr Mobiltelefon vor wenigen Tagen scheinbar eine SMS von EUROPOL. Darin wurde mit einer gerichtlichen Vorladung gedroht, weil sie Bilder ungerechtfertigt benutzt hätte, die von unmoralischem Inhalt seien. Weiter hieß es, sie solle sich per E-Mail zu diesen Vorwürfen äußern. Die Drohkulisse wurde zusätzlich durch eine Frist von 72 Stunden verschärft, weil sonst eine Prüfung nicht vorgenommen werden könne.
„Unverschämt ist auch die angedrohte Strafe von fünf Jahren Gefängnis und einer Geldbuße in Höhe von 75.000 Euro“, ergänzt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach.
Die Verbraucherschützerinnen in Auerbach konnten die Betroffene in einem ersten Schritt entwarnen, denn die Erfahrung zeigt, dass es sich sicher nicht um eine Nachricht von EUROPOL handelt. Denn Behörden treten nicht per SMS mit den Bürger*innen in Kontakt und fordern auch nicht zur Äußerung per E-Mail auf. Mit der Aufforderung, per E-Mail Stellung zu nehmen, sollen ganz offenbar Daten abgeglichen oder weitere Daten gewonnen werden. Allerdings meldeten sich in den letzten Tagen weitere Betroffene, die diese Mitteilung ebenfalls auf ihrem Mobiltelefon registriert haben.
Die Verbraucherzentrale rät, keinesfalls den in der Nachricht enthaltenen Link anzuklicken, sondern vielmehr Strafanzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Auskünfte zu Betrugsmaschen und auch weitere Beratungen zu Rechts- und Finanzdienstleistungsthemen erteilt die Verbraucherzentrale in Auerbach. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 03744-21 96 41 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.