Telecom-Schreiben sorgt sachsenweit für Verwirrung

Pressemitteilung vom
Aktuell erhalten viele Verbraucher*innen in Sachsen Schreiben der 1N Telecom GmbH. Darin werden sie zur Kündigung ihres Anschlusses aufgefordert, da die Telekom eine erteilte Kündigung nicht akzeptieren würde.
Ältere Frau telefoniert mit Smartphone
Off

Schadensersatzforderungen gegen Verbraucher*innen erhoben

Da der Name des Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmens dem der Deutschen Telekom GmbH aus Bonn ähnelt, gingen einige Verbraucher*innen davon aus, dass es sich um die Änderungen eines bestehenden Vertrages handelte.
 
„Die Telekom wiederum fragt bei den Kunden nach, ob sie wirklich kündigen wollen“, erklärt Robert Kluttig, Leiter des Beratungszentrums Dresden. Einige Verbraucher*innen waren sich dessen nicht bewusst. „Sie wurden angerufen und gingen davon aus, dass es sich um eine Tochterfirma der Telekom handelte“, so Kluttig weiter.
 
Wird ein vorgefertigtes Vertragsangebot der 1N Telcom inklusive Lastschriftmandat unterschrieben zurückgesendet, beinhaltet dies zugleich die Kündigung des bestehenden Vertrages beim bisherigen Anbieter. Wird die Kündigung seitens der Telekom aufgrund einer Rückfrage nicht durchgeführt, erhalten Verbraucher wiederum ein Schreiben der 1N Telecom GmbH mit einer Schadenersatzforderung.
 
„Auch persönlich adressierte Schreiben sollten immer gründlich geprüft werden. Ob diese tatsächlich vom eigenen Vertragspartner stammen oder nicht, kann im Notfall aktiv erfragt werden“, erklärt Kluttig.
 
Auskünfte zu Abzockmaschen und individuelle Beratungen zu Rechts- und Finanzthemen erteilt die Verbraucherzentrale in Dresden. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.