Wenn die Kontaktanzeige kein Liebesglück, sondern ein leeres Konto bringt
Zum Kennenlernen sollten sich interessierte Herren telefonisch an die ANNA GmbH in Annaberg wenden. Und genau das tat dann auch ein Verbraucher aus dem Erzgebirge. Beim Telefonat wurde sofort ein Termin bei ihm zu Hause vereinbart, bei dem er viele Unterschriften leisten musste.
Doch das Happy-End blieb aus! Von der beworbenen Krankenschwester Carmen war plötzlich keine Rede mehr. Stattdessen hatte der Verbraucher aber einen Dienstleistungsvertrag über die Vermittlung von sechs Partner*innen für Freizeitkontakte unterschrieben. Dafür zahlte er vor Ort gleich 500 Euro in bar und mit Karte noch einmal 1500 Euro zusätzlich. Ein verbliebener Restbetrag von 950 Euro sollten mit angeblich beiliegendem Zahlungsplan beglichen werden. Doch weder der, noch die bei solchen Geschäften erforderliche Widerrufsbelehrung lagen den Vertragsunterlagen bei.
„Damit soll der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht abgehalten werden“, erklärt Simone Woldt von der Verbraucherzentrale in Aue. „Leider hatte ich bei Kontakt- und Partnervermittlungsfällen noch nie einen Verbraucher in der Beratung, bei dem ein wirklicher Kontakt mit der Auserwählten zustande kam“, berichtet die Expertin weiter.
Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Verbraucher*innen, die auf Partnersuche sind, selbst zu annoncieren. Für die 2.950 Euro kann man einige eigene Annoncen in Tageszeitungen schalten. Aber auch Single-Reisen oder Mitgliedschaften in Vereinen sind ein Ort des Kennenlernens.
Wer dennoch in die Falle getappt ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale in Aue diskret und kompetent dazu beraten lassen.
Die Vereinbarung eines Beratungstermins ist unter der 0341-696 2929 oder online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.