Tücken beim Widerrufsrecht

Pressemitteilung vom
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verträge vor, die außerhalb von Geschäftsräumen sowie im Fernabsatz geschlossen wurden. Doch es gibt auch Ausnahmen, die Verbraucher*innen auf dem Schirm haben sollten.
Frau telefoniert und zeigt auf ein Paket
Off

Fernabsatz meint, dass der Kauf- oder sonstige Vertrag am Telefon oder im Internet zustande kommt – wie etwa beim Online-Shopping oder Katalogbestellungen. Zu den außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zählen aber auch „Haustür-Geschäfte“ oder „Kaffeefahrten“. Da man bei diesen Einkäufen und Verträgen die Ware nicht im Vorfeld prüfen, ertasten oder abmessen kann, räumt der Gesetzgeber das Widerrufsrecht ein.

„Aber auch hier gibt es Ausnahmen“ weiß Christiana Hübner-Lauf, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Kein Widerrufsrecht besteht beispielsweise bei maßgefertigten Waren, bei der Lieferung von Lebensmitteln, bei online gekauften Tickets für Konzerte, Sport-Events und Co. sowie bei der Buchung von Flügen, Hotels oder kompletten Pauschalreisen im Internet“, erklärt die Rechtsexpertin.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die direkt im Laden geschlossen werden. Hier haben Verbraucher*innen ausreichend Zeit, sich den Abschluss des Vertrages zu überlegen und die Ware vor Kauf in Augenschein zu nehmen. „Auf keinen Fall sollte man daher voreilig Waren im Laden kaufen, ohne diese zuvor gründlich zu prüfen oder sonstige Verträge – wie z.B. einen Mobilfunkvertrag – übereilt schließen“, so Hübner-Lauf.

Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 29 29 möglich.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.