Verbraucherzentrale Auerbach rät: Nicht ungeprüft zahlen!
Darin heißt es, dass man aus einer Spielgemeinschaft [Winner 49/ Spiele Club 49/ Win AG 49] eine Restforderung in Höhe von 207 Euro zu begleichen hätte.
Die Betroffenen gaben allesamt an, niemals entsprechende Lottoverträge abgeschlossen zu haben. Zudem seien ihnen ausstehende Forderungen keinesfalls bekannt.
„Unsere Recherchen ergaben, dass dieses vermeintliche Inkassobüro bereits bei den Justizbehörden bekannt ist“, informiert Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. So warnt etwa das Justizzentrum Hildesheim vor dem angeblichen Inkassounternehmen, und weist darauf hin, dass zur Erbringung von Inkassodienstleistungen eine Registrierung erforderlich ist. Beim Landgericht Hildesheim als zuständiger Aufsichtsbehörde ist jedoch keine Firma mit dem Namen KOCK Inkasso bekannt.
Von vermeintlichen und unberechtigten Forderungen sowie Mahnungen sollten sich Verbraucher*innen nicht vorschnell verunsichern lassen oder ungeprüft zahlen. Im Zweifel können sich Verbraucher*innen auf das geschulte Auge der Rechtsexpert*innen verlassen und mit den Schreiben in die Beratung kommen.
Wer Fragen zu solchen oder ähnlichen Ereignissen hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Auerbach wenden. Beratungstermine sind unter 03744-21 96 41 oder www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.