Wer die Befragung zum Immunsystem beantwortet, bekommt im Anschluss des Gespräches als Dankeschön eine Zeitschrift zugesendet – für ein Vierteljahr. Die freundliche Stimme am Telefon versichert, dass nach dem Vierteljahr nichts zu unternehmen ist und das kostenfreie Abo automatisch endet.
Umso größer war die Überraschung als Anfang Februar 2022 eine Rechnung über 64,35 Euro für den Bezug der Zeitschrift für ein halbes Jahr im Briefkasten lag.
„Ungewollte Abonnements sind immer wieder Thema in unserem Beratungsalltag“, erklärt Simone Woldt, Leiterin der Verbraucherzentrale in Aue. „Wenn Verbraucher*innen auf diese Art Verträge untergeschoben werden, sollte das Vertragsverhältnis angefochten werden“, empfiehlt Simone Woldt. Auch wenn am Telefon leichtfertig zugestimmt wurde und der Entschluss bereut wird, haben Verbraucher*innen die Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen. In diesem Fall steht ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, welches erst mit Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung beginnt.
Wer ebenfalls auf eine solche Masche hereingefallen ist, dem ist die Verbraucherzentrale beim Schriftverkehr mit dem Anbieter behilflich. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.