Viele Verbraucher*innen stellen sich die Frage, wie sie aus unüberlegt geschlossenen Verträgen mit Fitnessstudios, Mobilfunkanbietern oder Zeitungsverlagen wieder aussteigen können. Häufig ist das gar nicht so einfach. Doch es gibt rechtliche Möglichkeiten, nicht unnötig lang zahlen zu müssen. Dafür ist es wichtig, die feinen Unterschiede von Begriffen wie Widerruf und Kündigung oder Gewährleistung und Garantie zu kennen.
Widerruf löst Vertrag rückwirkend auf
„Egal ob es um telefonisch zustande gekommene Verträge oder Kaufverträge im Internet geht: Es gilt immer zwischen einer Kündigung und einem Widerruf zu unterscheiden. Während die Kündigung erst zum Vertragsende wirkt, macht ein wirksamer Widerruf den Vertrag rückwirkend ungeschehen“, erklärt Jasmin Trautloft, Beratungsstellenleiterin in Plauen.
Ein Beispiel: Wer ein telefonisch geschlossenes Zeitungsabo mit einer Laufzeit von 12 Monaten gleich wieder kündigt, erhält die Zeitschriften im kommenden Jahr kostenpflichtig und ist nach einem Jahr aus dem Vertrag raus. Wer den Vertrag innerhalb der Frist wirksam widerruft, muss nichts zahlen und bekommt auch keine Post.
Garantie ist freiwillige Selbstverpflichtung des Anbieters
Irrtümer kursieren bei vielen Verbraucher*innen auch um die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“. „Oft hören ich von Verbraucher*innen, dass Unternehmen nicht kooperativ sind, obwohl die Garantie noch läuft“, berichtet Trautloft. „Die Garantie ist allerdings eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Den Umfang bestimmt dieser selbst.“
Bei fehlerhafter oder defekter Ware können Verbraucher*innen sich jedoch auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungshaftung berufen. Verkäufer*innen können hier keine Bedingungen für die Wirksamkeit festlegen, sondern müssen sich an das Gesetz halten. Entscheidend dabei ist, in welchem Zeitraum nach Kauf ein Mangel am Produkt eingetreten und wie dieser entstanden ist.
Bei Fragen zu Verträgen steht die Verbraucherzentrale in Plauen allen Betroffenen zur Seite und unterstützt bei Problemen. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.