Die Freiberger Erdgas GmbH verstößt mit der Preisinfo AVBFernwärmeV Stand Juli 2020 gegen die gesetzlich statuierte Veröffentlichungspflicht, die allgemeinen Versorgungsbedingungen Fernwärme in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form im Internet barrierefrei im Internet zu veröffentlichen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat beim Oberlandesgericht Dresden gegen die Freiberger Erdgas GmbH Klage auf Unterlassung wegen der Verletzung gesetzlich normierter Veröffentlichungspflichten eingereicht. Die Preisinfo AVBFernwärmeV Stand Juli 2020 sowie die ergänzende „allgemeine Preisinformation Fernwärme 2023“ der Freiberger Erdgas GmbH genügen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nicht.
Nach Zustellung der Klageschrift hat die Freiberger Erdgas GmbH die Unterlassungserklärung gezeichnet und der Rechtsstreit wurde von beiden Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt. Durch Beschluss vom 05.04.2024 hat das OLG Dresden die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt, da diese ohne Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung voraussichtlich unterlegen wäre.