Klage gegen die Stadtwerke Leipzig GmbH

Verletzung der Pflicht zur Ausweisung des nächstmöglichen Kündigungstermins und der Kündigungsfrist im Abrechnungsschreiben

Die Stadtwerke Leipzig GmbH verstoßen gegen die gesetzlich normierte Pflicht, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist einfach und verständlich gesondert auszuweisen.

Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
9 UKl 2/23
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Dresden
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Sachsen
Geht vor gegen

Stadtwerke Leipzig GmbH
Augustusplatz 7
04109 Leipzig
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat beim Oberlandesgericht Dresden gegen die Stadtwerke Leipzig Klage auf Unterlassung wegen der Verletzung gesetzlich statuierter Veröffentlichungspflichten eingereicht.

Das Unternehmen hat erst auf der letzten Seite seines Abrechnungsschreibens vom 24.05.2023 im kleingedruckten Fließtext und in grauer Schrift und erst nach den Hinweisen auf den Kundenservice sowie die Streitbeilegungsmöglichkeit durch Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie bzw. auf die Kontaktdaten der Bundesnetzagentur sowie Hinweisen zur Energieeffizienz auf den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist hingewiesen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen verstoßen die Stadtwerke Leipzig damit gegen die gesetzliche Pflicht, den nächstmöglichen Kündigungstermin und die Kündigungsfrist einfach und verständlich gesondert auszuweisen.