Sammelklage gegen die Amazon Digital Germany GmbH

Klage gegen unzulässige wesentliche Vertragsänderung

Zum 05.02.2024 führte die Amazon Digital Germany GmbH in laufenden Verträgen einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, zusätzliche Werbung in den von ihr angebotenen Video-Streaming-Dienst „Prime Video“ ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Ankündigung und dabei gleichzeitig die Weiternutzung des Dienstes ohne zusätzliche Werbung für eine Preishöhung von monatlich 2,99 EUR gegenüber ihren Bestandskunden anzubieten, für eine unzulässige, rechtswidrige Vertragsänderung.

Die Klage ist darauf gerichtet, dass die Amazon Digital Germany GmbH den Kund*innen, welche dem Vorhaben zugestimmt haben und denjenigen, welche nicht zugestimmt haben, jeweiligen Schadensersatz zahlt.

Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Abhilfeklage
Gerichts-Aktenzeichen
102 VKI 1/24
Zuständiges Gericht
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Sachsen
Geht vor gegen

Amazon Digital Germany GmbH
Domagkstraße 28
80807 München
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Das Klageregister wurde am 23.05.2024 eröffnet. Seitdem können sich Amazon-Kund*innen zur Sammelklage anmelden.

Eine genaue Anleitung sowie FAQ zur Klage stellen wir hier bereit: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/faq/vertraege-reklamation/amazon-sammelklage-antworten-auf-wichtige-fragen-und-ausfuellhilfe-95864