Zum 05.02.2024 führte die Amazon Digital Germany GmbH in laufenden Verträgen einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, zusätzliche Werbung in den von ihr angebotenen Video-Streaming-Dienst „Prime Video“ ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Ankündigung und dabei gleichzeitig die Weiternutzung des Dienstes ohne zusätzliche Werbung für eine Preishöhung von monatlich 2,99 EUR gegenüber ihren Bestandskunden anzubieten, für eine unzulässige, rechtswidrige Vertragsänderung.
Die Klage ist darauf gerichtet, dass die Amazon Digital Germany GmbH den Kund*innen, welche dem Vorhaben zugestimmt haben und denjenigen, welche nicht zugestimmt haben, jeweiligen Schadensersatz zahlt.
Das Klageregister wurde am 23.05.2024 eröffnet. Seitdem können sich Amazon-Kund*innen zur Sammelklage anmelden.
Eine genaue Anleitung sowie FAQ zur Klage stellen wir hier bereit: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/faq/vertraege-reklamation/amazon-sammelklage-antworten-auf-wichtige-fragen-und-ausfuellhilfe-95864