Finanzen und Versicherung

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Das ändert sich 2025 bei den Themen Finanzen und Versicherung
Ein Smartphone mit einer Bank-App, daneben fallende Geldscheine und der Text “10 Sek”, der schnelle Überweisungen symbolisiert.
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Echtzeitüberweisung innerhalb von zehn Sekunden

Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen und ab Oktober auch Überweisungen ihrer Kundschaft so zu ermöglichen, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommt. Der Auftraggeber soll ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht. Diese Überweisungen können an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag. „Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine höheren Gebühren berechnet werden, die Entgelte dürfen nur denen einer ,normalen‘ Überweisung entsprechen“, betont David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Um Missbrauch zu erschweren, ist bei Überweisungen ein Abgleich der IBAN-Empfängernamen vorgesehen. Dieser erfolgt im Hintergrund zwischen den Instituten. Wenn die Daten nicht übereinstimmen, soll eine entsprechende Warnung bereits vor Freigabe der Überweisung erfolgen. Kund:innen können zudem einen Höchstbetrag für ihre Echtzeitüberweisungen festlegen. „Damit hat die EU Regeln für ein schnelleres Verfahren festgelegt und zugleich bei der Sicherheit für alle Überweisungen nachgebessert“, sagt Riechmann. Allerdings bestehe auch eine erhöhte Gefahr für Missbrauch. „Zum einen, weil die Unsicherheit gerade in der Einführungsphase für Phishing-Attacken ausgenutzt werden könnte. Andererseits, da das Geld sofort vom Konto abgebucht wird und dann schwerer wieder zurückgeholt werden kann.“ Für Nicht-Euro-Überweisungen innerhalb der EU soll die Echtzeitüberweisung ab 2027 möglich werden.

Unabhängiger BaFin-Girokontovergleich soll starten

Wer das für sich beste Girokonto finden will, ist auf unabhängige und vollständige Informationen angewiesen. So fordert es auch die EU in einer entsprechenden Richtlinie. Doch hier liege derzeit das Problem, betont David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW: „Denn viele der bekannten Vergleichsportale im Internet bieten keinen umfassenden Marktüberblick oder haben eigene Vertriebsinteressen.“ Um Verbraucher:innen beim Anbietervergleich zu unterstützen, wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Auftrag des Bundes zukünftig eine kostenfreie Vergleichsinternetseite für Zahlungskonten betreiben. Dazu liefern rund 1.100 Banken, Sparkassen und FinTechs die geforderten Daten an die Aufsichtsbehörde, wie etwa das monatliche Entgelt oder die Höhe des Überziehungszinssatzes sowie ihre Tarife für Basiskonten. Verbraucher:innen sollen auf der Website, auch mit Hilfe entsprechender Filter- und Suchfunktionen das für sie passende Zahlungskonto finden können.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich

Der Bundesrat hat am 22. November dem Beschluss der Ampel-Regierung von Anfang November zugestimmt, dass ab 1. Januar 2025 alle Menschen mit einem höheren Einkommen mehr Sozialabgaben leisten müssen: In der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an. Bis zu diesem Bruttoeinkommen müssen Versicherte Beiträge bezahlen, alles darüber ist beitragsfrei. Grund für die starken Steigerungen: Die Grenzen sind an die durchschnittliche Lohnsteigerung des Vor-Vorjahres gekoppelt, diese lag 2023 bei 6,44 Prozent. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von aktuell 5.175 auf 5.512,50 Euro brutto im Monat. Das bedeutet für Arbeitnehmer:innen, die 5.512,50 Euro oder mehr verdienen, einen Beitragsanstieg von 6,5 Prozent. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der angestellte Arbeitnehmer:innen in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt von 69.300 auf 73.800 Euro Jahreseinkommen. Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Bemessungsgrenze derzeit im Osten bei monatlich 7.450 Euro, im Westen bei 7.550 Euro. Ab Januar 2025 gilt für ganz Deutschland 8.050 Euro. Im Westen werden also Beiträge auf 500 Euro mehr vom Verdienst fällig, in Ostdeutschland auf 600 Euro mehr vom Verdienst. 

Private Krankenversicherung wird teurer

Für viele privat Krankenversicherte steigen 2025 die Kosten, denn Versicherer erhöhen die Beiträge teils deutlich. In der Privaten Krankenversicherung werden die Beiträge 2025 bei den meisten Versicherern um durchschnittlich rund 18 Prozent steigen. „Es sind zwar nicht alle Versicherten gleichermaßen betroffen, in einzelnen Fällen kann die Steigerung jedoch sogar noch höher ausfallen“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Wer das finanziell nicht stemmen kann, hat einen Rechtsanspruch, innerhalb der Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen.“ Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Versicherte müssen dafür in der Regel unter 55 Jahre alt sein. 

Erneut Preisanstieg bei Kfz-Versicherungen

Insbesondere die Prämien für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter. Grund sind wie schon im Vorjahr vor allem gestiegene Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. Abhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes ist von Erhöhungen bis zu rund 20 Prozent auszugehen. Weil in der Branche ein harter Wettbewerb herrscht, wird es aber weiterhin auch günstigere Angebote geben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW lohnt es sich ohnehin, regelmäßig Tarife zu vergleichen. „Die meisten Verträge können bis zum 30. November jedes Jahres gekündigt werden“, sagt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Ausgenommen sind Verträge, die sich nicht am Jahresende erneuern, sondern am Tag des tatsächlichen Abschlusses. Neben der Kündigung zum Vertragsablauf besteht bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

Garantiezins für Lebensversicherungen steigt

Das Bundesfinanzministerium erhöht zum 1. Januar 2025 den Höchstrechnungszins für kapitalbildende Lebensversicherungen von 0,25 auf ein Prozent. Dies ist die Obergrenze für den Garantiezins, den Versicherer in neu abgeschlossenen Verträgen einräumen können. Der Zins ist über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert, wird aber nur auf den Sparanteil einer Lebensversicherung gezahlt, also nicht auf den Prämienanteil für die Absicherung des Todesfallrisikos. Einige Versicherer bieten für Verträge, die noch 2024 abgeschlossen werden, zum Jahreswechsel eine automatische Umstellung auf den höheren Garantiezins an. Bei anderen müssen die Kunden aktiv nachfragen. Dann wird bei gleichbleibendem Zahlbeitrag meist die garantierte Leistung erhöht. „Für Kunden bedeutet die Garantiezinserhöhung zwar etwas verbesserte Renditeaussichten. Dennoch muss bedacht werden, dass ein teils Jahrzehnte laufender Vertrag geschlossen wird, der in der Regel aufgrund der hohen Abschlusskosten nur mit finanziellen Verlusten gekündigt werden kann“, sagt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Daher sind die meisten Menschen besser beraten, Sparen und Versichern zu trennen: Vermögensaufbau fürs Alter zum Beispiel über Bank- oder ETF-Sparpläne, Absicherung für den Todesfall über eine Risikolebensversicherung.“

Strengere Regeln für Restschuldversicherungen

Für ab 1. Januar 2025 neu geschlossene Restschuldversicherungsverträge gilt, dass diese frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden dürfen. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig. Restschuldversicherungen werden häufig bei Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages mit vermittelt. Auch viele Auto- und Möbelhäuser oder Elektronikfachmärkte vermitteln als Zusatzprodukt beim Ratenkauf eine solche Versicherung. Sie soll die monatlichen Kreditraten je nach Wahl gegen das Risiko eines Todesfalles, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit absichern. Für die Vermittlung solcher Verträge werden meist hohe Provisionen gezahlt, was die Restschuldversicherung zu einem sehr teuren Produkt macht. Der Versicherungsschutz ist hingegen aufgrund zahlreicher Leistungsausschlüsse gering. Bislang galt nur die Vorschrift, dass die Versicherer ihre Kunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen. „Wir begrüßen die neue Regelung, die die Verbraucher:innen besser vor einer Überrumpelung schützen und die Vermittlung dieser überteuerten Versicherungen erschweren dürfte“, sagt Rita Reichard, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags

Zum 1. Juli 2025 wird die Pfändungsfreigrenze turnusmäßig angepasst. Schuldner:innen können mit einer Erhöhung des Freibetrags rechnen, so die Verbraucherzentrale NRW. Die genaue Höhe wird im Frühjahr 2025 bekannt gegeben. Erhöht werden sowohl die pfandfreien Grund- als auch die Mehrbeträge, zum Beispiel für Unterhaltspflichten. „Die neuen Pfändungsfreigrenzen müssen automatisch von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und -abtretungen sowie von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden“, erläutert Pamela Wellmann, Juristin und Finanzexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Anstieg beim Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Ab 1. Januar 2025 steigt er nochmals, dann auf 12,82 Euro. Damit erhöht sich gleichzeitig die Verdienstgrenze für Minijobs, und zwar von 538 auf 556 Euro im Monat. Aufs Jahr gerechnet liegt sie dann bei 6.672 Euro.

Wohngeld

Auch das Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 erhöht und an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Das Wohngeld steigt dann um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent. In NRW haben laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr 300.380 Haushalte Wohngeld bezogen, das sind 3,4 Prozent aller Haushalte. 

Geplante Erhöhung des Kindergeldes

Die Ampel-Regierung hatte geplant, das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um fünf Euro pro Kind anzuheben. Stimmen Bundestag und Bundesrat noch bis Ende des Jahres zu, erhielten Menschen mit einem Kind dann 255 Euro, bei zwei Kindern wären es 510 Euro, bei drei Kindern 765 Euro usw. Auch der Kinderzuschlag würde entsprechend erhöht. Außerdem stiege der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31.12.2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.