Energiewende: Verbraucher mitnehmen

Stand:
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen die Energiewende, deshalb sollen sie mitgenommen werden und partizipieren.
Erdball getragen von mehreren Händen

Ein informierter Verbraucher sucht nach eigenen Möglichkeiten Energie einzusparen, kostengünstig Energie zu beziehen und ggf. selbst Energieproduzent zu werden. Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es daher eines wirksamen Akzeptanz- und Beteiligungsmanagements. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen individuelle und passgenaue Unterstützung, um energie- und klimabewusstes Wohnen und Leben zu ermöglichen. Maßnahmen der dezentralen Energiewende sind landesweit umzusetzen, insbesondere auch in den ländlichen Räumen.

Off

Die Interessen der sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher sind im Energie- und Klimaprogramm, den Einzelmaßnahmen und kommunalen Wärmeplänen zu berücksichtigen. Dabei gehen die Interessen der Verbraucher vor. Gesetzliche Regelungen sind mit ausreichend Vorlauf und Transparenz umzusetzen. Im Gesetzgebungsverfahren sind Verbraucher, zum Beispiel durch Interessenverbände, Vereine explizit zu beteiligen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.