Sachsen soll deshalb das Engagement beim Thema Hochwasservorsorge und dem technischen Hochwasserschutz fortzuführen und sich weiterhin gemeinsam mit den anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass bundesweit für Gebäude eine Versicherungspflicht gegen Naturgefahren eingeführt wird.
Off
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.